Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 247/4, Am Gartenweg 12 im Ortsteil Leutershausen in der Gemeinde Hohenroth vorgelegt.

 

Das Carport ist mit einer Tiefe von 5,23 m, einer Breite von 6,02 m und einer Höhe von 2,43 m in einer Holzkonstruktion mit Flachdach geplant. Der Standort des Carports ist ohne Abstand zur Straße (kein Gehsteig vorhanden) geplant.

 

Es handelt sich bei dem Carport um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (unter 75 cbm).

Da das Grundstück Fl. Nr. 247/4 im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Gartenweg“ liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.

 

Für Garagen und Nebengebäude ist als Dachform Satteldach und eine Dachneigung von 28 bis 35 ° im Bebauungsplan festgesetzt. Die Stauräume vor den Garagen sind mit 5 m festgelegt. Baurechtlich wird ein Carport genauso behandelt wie eine Garage.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen  des Bebauungsplanes „Am Gartenweg“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, für die Dachform, Dachneigung notwendig; außerdem für den Mindestabstand mit 5 m vor den Garagen.

 

Des Weiteren ist ein Antrag auf Abweichung von § 2 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung nötig. Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht  auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.

 

Für die Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (GaStellV) liegt die Zuständigkeit bei der Bauaufsichtsbehörde.

 

Da auf der Straßenseite kein Gehweg vorhanden ist wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen das Carport einen Meter zurück zu setzen oder zu verkürzen. Aus technischer Sicht geht dann von dem Bauwerk keine Gefährdung für den öffentlichen Verkehr aus, gerade auch da das Carport an allen Seiten offen geplant ist.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 247/4, Am Gartenweg 12 im Ortsteil Leutershausen in der Gemeinde Hohenroth. Der Standort des Carports ist einen Meter von der Straßengrenze zurück zu setzen. Die Zustimmung zur Nichteinhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7