Sitzung: 11.11.2019 BHR/010/2019
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr.
1714/11, Am Sportplatz 5a in Hohenroth vorgelegt.
Bei dem Gartengerätehaus handelt es sich um ein
verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung
(unter 75 cbm).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Sportplatz“. Untergeordnete Nebenanlagen
sind nach dem Bebauungsplan nicht zulässig.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist daher eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch
Unterschriftsleistung auf den Plänen ihre Zustimmung erteilt.
Für ein
Gartengerätehaus auf dem angrenzenden Grundstück Fl. Nr. 1714/8 wurde im
Oktober 2018 die Zustimmung zu einer Befreiung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr.
1714/11, Am Sportplatz 5a , in Hohenroth entsprechend den eingereichten
Planskizzen.
Die Zustimmung für die untergeordnete Nebenanlage wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |