Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1714/11, Am Sportplatz 5a in Hohenroth vorgelegt.

 

Bei dem Gartengerätehaus handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (unter 75 cbm).

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Sportplatz“. Untergeordnete Nebenanlagen sind nach dem Bebauungsplan nicht zulässig.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Plänen ihre Zustimmung erteilt.

 

Für ein Gartengerätehaus auf dem angrenzenden Grundstück Fl. Nr. 1714/8 wurde im Oktober 2018 die Zustimmung zu einer Befreiung erteilt.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1714/11, Am Sportplatz 5a , in Hohenroth entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Die Zustimmung für die untergeordnete Nebenanlage wird erteilt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7