Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Dachausbau und Errichten einer Gaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 190 in der Bergstraße 54 im Ortsteil Leutershausen in der Gemeinde Hohenroth vorgelegt.

 

Mit dem Ausbau des Dachgeschosses ist der Einbau einer Schleppdachgaube mit 6 m Breite, einer Dachneigung von 5° und Trapezblecheindeckung, dem Wohnhaus angepasst, auf der Nordseite des Hauses geplant. Nach Aussage der Bauherrin, wurde das Dachgeschoss in der Vergangenheit bereits als Wohnung genutzt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 190 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortsbereich Leutershausen“ aus dem Jahr 1966. Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen zu Dachaufbauten, dadurch wird die Vorlage eines Bauantrages erforderlich.

 

Die rückwärtigen Nachbarn haben auf den Planunterlagen durch Unterschriftenleistung ihre Zustimmung erteilt. Die Nachbarin Fl. Nr. 189 wurde von der Bauherrin nicht angetroffen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Dachausbau und Errichten einer Gaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 190 in der Bergstraße 54 im Ortsteil Leutershausen in der Gemeinde Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7