Sitzung: 09.12.2019 BHR/011/2019
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Dachausbau und Errichten einer
Gaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 190 in der Bergstraße 54 im Ortsteil
Leutershausen in der Gemeinde Hohenroth vorgelegt.
Mit dem Ausbau des Dachgeschosses ist der Einbau einer Schleppdachgaube mit
6 m Breite, einer Dachneigung von 5° und Trapezblecheindeckung, dem Wohnhaus
angepasst, auf der Nordseite des Hauses geplant. Nach Aussage der Bauherrin,
wurde das Dachgeschoss in der Vergangenheit bereits als Wohnung genutzt.
Das Grundstück Fl. Nr. 190 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortsbereich
Leutershausen“ aus dem Jahr 1966. Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen
zu Dachaufbauten, dadurch wird die Vorlage eines Bauantrages erforderlich.
Die rückwärtigen
Nachbarn haben auf den Planunterlagen durch Unterschriftenleistung ihre
Zustimmung erteilt. Die Nachbarin Fl. Nr. 189 wurde von der Bauherrin nicht
angetroffen.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Dachausbau
und Errichten einer Gaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 190 in der Bergstraße 54
im Ortsteil Leutershausen in der Gemeinde Hohenroth entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |