Sitzung: 10.02.2020 BHR/002/2020
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück
Fl. Nr. 1722/2, Veitsberg 24, in Hohenroth vorgelegt.
Auf der Südwestseite wird das bestehende Wohnhaus durch einen
Flachdach-Anbau (9,75 m Länge, 5,74 m Breite) im Erdgeschoss erweitert. Der
Dachaufbau erfolgt in begrünter Ausführung. Die Wohnraumerweiterung dient als
Einliegerwohnung im Erdgeschoss.
Das Grundstück Fl. Nr. 1722/2 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Veitsberg“. Nach den Festsetzungen des
Bebauungsplanes sind für Gebäude als Dachform Satteldächer mit einer
Dachneigung von 35° +/- 3° festgesetzt. Für die Zulassung des Flachdaches ist
eine Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen für die Dachform und die
Dachneigung erforderlich. Der Anbau überschreitet Richtung Norden und Westen
die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze, was ebenfalls eine Befreiung von
den Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich macht.
Für die Errichtung der Einliegerwohnung ist ein weiterer Stellplatz auf
dem Grundstück nachzuweisen. Dieser wird nördlich neben der Einfahrt der
Doppelgarage errichtet.
Der geplante Anbau an das bestehende Wohnhaus erfordert keine
Veränderungen im Hinblick auf die öffentliche Erschließung.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum
Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 1722/2, Veitsberg 24, in Hohenroth
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Veitsberg“ für die
Überschreitung der Baugrenze, Dachform und Dachneigung Anbaues.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |