Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 1722/2, Veitsberg 24, in Hohenroth vorgelegt.

 

Auf der Südwestseite wird das bestehende Wohnhaus durch einen Flachdach-Anbau (9,75 m Länge, 5,74 m Breite) im Erdgeschoss erweitert. Der Dachaufbau erfolgt in begrünter Ausführung. Die Wohnraumerweiterung dient als Einliegerwohnung im Erdgeschoss.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1722/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Veitsberg“. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind für Gebäude als Dachform Satteldächer mit einer Dachneigung von 35° +/- 3° festgesetzt. Für die Zulassung des Flachdaches ist eine Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen für die Dachform und die Dachneigung erforderlich. Der Anbau überschreitet Richtung Norden und Westen die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze, was ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich macht.

 

Für die Errichtung der Einliegerwohnung ist ein weiterer Stellplatz auf dem Grundstück nachzuweisen. Dieser wird nördlich neben der Einfahrt der Doppelgarage errichtet.

 

Der geplante Anbau an das bestehende Wohnhaus erfordert keine Veränderungen im Hinblick auf die öffentliche Erschließung.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl. Nr. 1722/2, Veitsberg 24, in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Veitsberg“ für die Überschreitung der Baugrenze, Dachform und Dachneigung Anbaues.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7