Sitzung: 10.02.2020 BHR/002/2020
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1728/8,
an der Steig 23 in Hohenroth vorgelegt.
Die Bauherren möchten zum Fußweg Fl. Nr. 1718/2
einen Doppelstabmattenzaun (anthrazit) mit einer Höhe von 1,80 m errichten.
Nach Art. 57 Abs. 7 a) der Bayer. Bauordnung sind
Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m, außer im Außenbereich,
verfahrensfrei.
Das Grundstück Fl. Nr. 1728/8 liegt jedoch im Geltungsbereich
des qualifizierten Bebauungsplans „Veitsberg II“. Nach den Festsetzungen des
Bebauungsplanes sind Zäune zwischen den Grundstücken bis zu einer max. Höhe von
1,50 m zulässig. An der Straßenfront sind die Einfriedungen als Holzlattenzäune
auf Natursteinsockeln auszuführen.
Für die Überschreitung der Zaunhöhe und die
Ausführung als Doppelstabmattenzaun beantragen die Bauherren eine Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
In der Abwägung ist zu berücksichtigen, dass der
Bebauungsplan aus dem Jahr 1991 stammt. Die damals getroffenen Festsetzungen können
nach dieser Zeit durchaus überdacht werden, auch im Hinblick auf die aktuelle
Baukultur.
Aus Sicht der örtlichen Verkehrsbehörde hat die
abweichende Zaunhöhe keine Relevanz auf die Verkehrssicherheit der öffentlichen
Verkehrsfläche (Fußweg).
Nachbarrechtliche Belange sind nicht berührt, da der Zaun zur öffentlichen Verkehrsfläche (Fußweg) errichtet werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |