Gemäß beigefügtem Schreiben vom 16.01.2020 stellten die Eheleute Mühlbauer gegenüber der Gemeinde 2 Anträge auf verkehrsregelnde Maßnahmen.

 

  1. Anforderungsampel Kreuzung Jahnstraße/Veitsberg und Raiffeisenstraße

 

  1. Stoppschild an der Kreuzung An der Steig / Seestraße

 

Zu 1.

 

Da es sich bei der Raiffeisenstraße um eine Kreisstraße (NES 21) handelt, wurde der Antrag auf eine Anforderungsampel an das zuständige Landratsamt Rhön-Grabfeld weitergeleitet.

 

Hierzu wurde seitens der Verwaltung folgende Stellungnahme abgegeben, die dem Bau- und Verkehrsausschuss zur Kenntnis gegeben wird:

 

Zu Antrag Nr. 1 wird seitens der Gemeinde Hohenroth die Auffassung vertreten, dass angesichts der steigenden Einwohnerzahlen der Gemeinde Hohenroth ein erhöhter Querungsbedarf der Raiffeisenstraße (NES 21) im Kreuzungsbereich der Jahnstraße und Veitsberg besteht bzw. künftig zu erwarten sein wird. Wie bereits im Antrag dargestellt, findet hier ein vermehrter Fußgängerverkehr aufgrund des naheliegenden Verbrauchermarktes sowie der Arztpraxis einerseits und der Schüler- und Kindergartenverkehr andererseits statt.

 

Gerade durch die Erweiterung des Baugebietes „Landwehr“ und weitere Ausweisung von Bauland im geplanten Baugebiet „Burgblick“ ist künftig mit einem Anstieg der querenden Fußgänger zu rechnen.

 

Wir bitten dies bei der Beurteilung des Antrages der Fam. Mühlbauer zu berücksichtigen.

 

 

Zu 2.

 

Im o. g. Schreiben begründen die Antragsteller die Aufstellung des VZ 206 (Halt. Vorfahrt gewähren) mit dem Hinweis auf die nur eingeschränkte Sicht von der Straße „Am Kirchgarten“ auf den Kreuzungsbereich Seestraße / An der Steig.

 

Da viele Verkehrsteilnehmer, die die Straße An der Steig in Richtung Seestraße befahren und nach rechts Richtung Ortsmitte abbiegen, diesen Einmündungsbereich recht zügig bewältigen, haben diese bereits an der Einmündung zur Straße „Am Kirchgarten“ eine relativ hohe Geschwindigkeit. Dies ist für den Verkehrsteilnehmer aus der Straße Am Kirchgarten dahingehend nachteilig, da ihm in solch einer Situation kaum Reaktionszeit bleibt um eine heikle Verkehrssituation zu vermeiden.

 

Seitens der Polizei wurde zu Antrag Nr.2 folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Ein Stoppschild (VZ 206) ist aus polizeilicher Sicht nicht erforderlich. Rechtliche Bedenken gegen eine Aufstellung an dieser Örtlichkeit gibt es jedoch keine. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass dann auch eine Halt-Linie erforderlich ist.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss sieht keine Notwendigkeit zur Aufstellung eines Stoppschildes im Bereich Seestraße/An der Steig. Auch im Hinblick auf die Stellungnahme der Polizei wird vom Aufstellen eines Stoppschildes abgesehen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6