Sitzung: 16.03.2020 BHR/003/2020
Gemäß beigefügtem Schreiben vom 16.01.2020 stellten die Eheleute
Mühlbauer gegenüber der Gemeinde 2 Anträge auf verkehrsregelnde Maßnahmen.
- Anforderungsampel Kreuzung
Jahnstraße/Veitsberg und Raiffeisenstraße
- Stoppschild an der Kreuzung An der
Steig / Seestraße
Zu 1.
Da es sich bei der Raiffeisenstraße um eine Kreisstraße (NES 21)
handelt, wurde der Antrag auf eine Anforderungsampel an das zuständige
Landratsamt Rhön-Grabfeld weitergeleitet.
Hierzu wurde seitens der Verwaltung folgende Stellungnahme abgegeben,
die dem Bau- und Verkehrsausschuss zur Kenntnis gegeben wird:
Zu Antrag Nr. 1
wird seitens der Gemeinde Hohenroth die Auffassung vertreten, dass angesichts
der steigenden Einwohnerzahlen der Gemeinde Hohenroth ein erhöhter
Querungsbedarf der Raiffeisenstraße (NES 21) im Kreuzungsbereich der Jahnstraße
und Veitsberg besteht bzw. künftig zu erwarten sein wird. Wie bereits im Antrag
dargestellt, findet hier ein vermehrter Fußgängerverkehr aufgrund des
naheliegenden Verbrauchermarktes sowie der Arztpraxis einerseits und der
Schüler- und Kindergartenverkehr andererseits statt.
Gerade durch die
Erweiterung des Baugebietes „Landwehr“ und weitere Ausweisung von Bauland im
geplanten Baugebiet „Burgblick“ ist künftig mit einem Anstieg der querenden
Fußgänger zu rechnen.
Wir bitten dies
bei der Beurteilung des Antrages der Fam. Mühlbauer zu berücksichtigen.
Zu 2.
Im o. g. Schreiben begründen die Antragsteller die Aufstellung des VZ
206 (Halt. Vorfahrt gewähren) mit dem Hinweis auf die nur eingeschränkte Sicht
von der Straße „Am Kirchgarten“ auf den Kreuzungsbereich Seestraße / An der
Steig.
Da viele Verkehrsteilnehmer, die die Straße An der Steig in Richtung
Seestraße befahren und nach rechts Richtung Ortsmitte abbiegen, diesen
Einmündungsbereich recht zügig bewältigen, haben diese bereits an der
Einmündung zur Straße „Am Kirchgarten“ eine relativ hohe Geschwindigkeit. Dies
ist für den Verkehrsteilnehmer aus der Straße Am Kirchgarten dahingehend
nachteilig, da ihm in solch einer Situation kaum Reaktionszeit bleibt um eine
heikle Verkehrssituation zu vermeiden.
Seitens der Polizei wurde zu Antrag Nr.2 folgende Stellungnahme
abgegeben:
Ein Stoppschild (VZ 206) ist aus polizeilicher Sicht nicht erforderlich.
Rechtliche Bedenken gegen eine Aufstellung an dieser Örtlichkeit gibt es jedoch
keine. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass dann auch eine Halt-Linie
erforderlich ist.
Beschluss:
Der Bauausschuss sieht keine Notwendigkeit zur Aufstellung eines Stoppschildes im Bereich Seestraße/An der Steig. Auch im Hinblick auf die Stellungnahme der Polizei wird vom Aufstellen eines Stoppschildes abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |