Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) u. a. an Gemeinden, neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn, seit dem Jahr 2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen (= Bedarfszuweisungen für demografiebedingte bzw. strukturelle Härten). Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).

Stabilisierungshilfen können mehrere – grundsätzlich maximal fünf – Jahre bewilligt werden.

 

Die Gemeinde Hohenroth hat in den vergangenen fünf Jahren auf diesem Weg bereits 4,05 Mio. € erhalten.

 

Über die Bewilligung einer Stabilisierungshilfe und deren Höhe wird insbesondere in Abhängigkeit von der Erfüllung der hierfür notwendigen Voraussetzungen und der Umsetzung der im vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw. weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden.

Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung vom 17.02.2020 das fortgeschriebene gemeindliche Haushaltskonsolidierungskonzept 2020 sowie dessen Umsetzung beschlossen.

 

Über die Bewilligung einer Stabilisierungshilfe entscheidet der Verteilerausschuss voraussichtlich Ende Oktober 2020 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).

Ein Antrag ist bis Mai 2020 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen anschließend an die Regierung von Unterfranken weiter.

Insbesondere folgende (teils überarbeitete) Regularien sind dabei zu beachten:

 

Ø  Die Stabilisierungshilfe wird auf zwei Grundsäulen – Schuldentilgung und Investitionshilfen – aufgeteilt;

Ø  Die enger gefassten Zugangsvoraussetzungen (Vorliegen eines Härtefalls, Beschränkung von Kreditaufnahmen, etc.) sowie die Einschränkung auf Bewilligungszeiträume und zeitliche Befristungen gestalten das Verfahren zunehmend anspruchsvoller;

Ø  Für Sondertilgungen (Kredit älter als 5 Jahre sowie auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung, da sonst unwirtschaftlich) sind Verwendungszeitpunkte von 11/20 bis 12/21 möglich; nachrangig wäre die Stabilisierungshilfe der 1. Säule Schuldentilgung auch für die Leistung der ordentlichen Tilgungen verwendbar.

Ø  Investitionshilfen (2. Säule) für Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung (Pflichtaufgabenbereich) können 2020 für den Ausgabezeitraum 2021 bis einschließlich 2024 (Eigenanteile, für die noch keine Stabilisierungshilfe gewährt wurde) beantragt werden; hierfür werden unter anderem eigentlich die bereits dreimalige Bewilligung einer Stabilisierungshilfe als Zugangsvoraussetzung sowie z. T. auch eine Begrenzung auf einen Dreijahreszeitraum genannt.

 

Wenngleich die Einhaltung der jeweiligen Voraussetzungen nur erschwert darstellbar sein könnte, werden – in Abstimmung mit dem 1. Bürgermeister – nichtsdestotrotz folgende Positionen zur Beantragung (bedeutet aber nicht gleichzeitig eine Realisation der Stabilisierungshilfe bzw. dieses Wertes!) vorgeschlagen:

 

Verwendung für

Konkrete Bezeichnung

voraussichtlicher

Verwendungszeitpunkt

Betrag in €

Sondertilgung

Kredit (BayernLabo, 1000103848)

15.11.2021

126.192

ordentl. Tilgung

Bestehende Kredite

2020

221.014

Summe 1. Säule

 

 

347.206

Investition 1

Erweiterung KiTa Windshausen

2021

285.549

Investition 2

Kernwege (HR – Leutershausen)

2021

177.778

Investition 3

Straßenausbau Poststraße

2021/22

282.000

Investition 4

Straßenausbau Jahnstraße

2021 - 2023

252.000

Investition 5

Feuerwehr Hohenroth, TSF-L

2024

143.000

Summe 2. Säule

 

 

1.140.327

Gesamtsumme

 

 

1.487.533

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt, auf Grund struktureller und finanzieller Probleme einen Antrag auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2020 mit einer Gesamtantragssumme von 1.487.533 € zu stellen.

 

Begründet wird die Höhe (wie auch im Sachverhalt dargestellt) mit Schuldentilgungen in Höhe von 347.206 € sowie avisierten Investitionshilfen für Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung über 1.140.327 €.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14