Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Grenzgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1686/6, Landwehr 25 im Baugebiet „Landwehr II“ vorgelegt.

 

Die Bauherren beabsichtigen den Neubau des zweigeschossigen Wohnhauses mit Flachdach.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1686/7 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Landwehr II“. Die vorgelegte Planung entspricht den Festzungen dieses Bebauungsplanes.

 

Es liegen dem Antrag zwei Abstandsflächenübernahmen der Grundstück Fl. Nr. 1686/5 und 1686/7 bei.

 

Stellungnahme Tiefbau:

Die Erschließung ist gesichert.

Die Zufahrt erfolgt über die Straße Landwehr.

Zur Anbindung an die Wasserversorgung steht bereits eine Anschlussleitung am Grundstück zur Verfügung.

Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Auf dem Grundstück sind zwei Kontrollschächte zur Anbindung der Grundstücksentwässerung an den Schmutz- bzw. Oberflächenwasserkanal vorhanden.

Die genaue Ausgestaltung der Zufahrt ist aus den Antragsunterlagen nicht ersichtlich. Aus dem Grundstückstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der Grundstücksentwässerung zuzuleiten.

Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.

 

Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.