Sitzung: 27.04.2020 BHR/004/2020
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1673/32, Wiesenweg 7 in der Gemeinde
Hohenroth vorgelegt.
Das Carport ist mit einer Tiefe von 5 m, einer Breite von 5,5 m und
einer Höhe von 2,53 m in einer Holzkonstruktion mit Flachdach geplant. Der
Standort des Carports ist an der engsten Stelle mit 0,5 m Abstand zum Gehweg
geplant.
Es handelt sich bei dem Carport um ein verfahrensfreies Vorhaben nach
Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (Garage einschließlich Überdachter
Stellplätze im Sinne des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung
mit einer Fläche bis zu 50 m²).
Da das Grundstück Fl. Nr. 1673/32 im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Rhönblick“ liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung
erforderlich.
Für Garagen und Nebengebäude ist im Bebauungsplan „Rhönblick“ als
Dachform Satteldach, Dacheindeckung in rot bzw. rotbraunen Ziegeln und eine
Dachneigung angepasst an den Hauptbaukörper festgesetzt. Baurechtlich wird ein
Carport genauso behandelt wie eine Garage.
Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes „Rhönblick“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, für die
Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung notwendig.
Des Weiteren ist ein Antrag auf Abweichung von § 2 Abs. 1 der Garagen-
und Stellplatzverordnung nötig. Zwischen Garagen und öffentlichen
Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden
sein. Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die
öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.
Für die Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (GaStellV)
liegt die Zuständigkeit bei der Bauaufsichtsbehörde.
Da der geplante Standort des Carports mindestens 0,5 m bis zum Gehweg
beträgt geht aus Sicht der örtlichen Verkehrsbehörde von dem Bauwerk keine
Gefährdung für den öffentlichen Verkehr aus, gerade auch da das Carport an
allen Seiten offen geplant ist.
Die angrenzenden Nachbarn des Grundstücks Fl. Nr. 1673/31 haben auf den
Planunterlagen durch Unterschriftsleistung ihre Zustimmung zum geplanten
Vorhaben erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1673/32,
Wiesenweg 7 in der Gemeinde Hohenroth entsprechend den eingereichten
Planunterlagen.
Die Zustimmung zur Nichteinhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten
Baugrenze der abweichenden Dachform, Dachneigung und der Unterschreitung des
Mindestabstandes vor Garagen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |