Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1673/32, Wiesenweg 7 in der Gemeinde Hohenroth vorgelegt.

 

Das Carport ist mit einer Tiefe von 5 m, einer Breite von 5,5 m und einer Höhe von 2,53 m in einer Holzkonstruktion mit Flachdach geplant. Der Standort des Carports ist an der engsten Stelle mit 0,5 m Abstand zum Gehweg geplant.

 

Es handelt sich bei dem Carport um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (Garage einschließlich Überdachter Stellplätze im Sinne des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung mit einer Fläche bis zu 50 m²).

Da das Grundstück Fl. Nr. 1673/32 im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“ liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.

 

Für Garagen und Nebengebäude ist im Bebauungsplan „Rhönblick“ als Dachform Satteldach, Dacheindeckung in rot bzw. rotbraunen Ziegeln und eine Dachneigung angepasst an den Hauptbaukörper festgesetzt. Baurechtlich wird ein Carport genauso behandelt wie eine Garage.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung notwendig.

 

Des Weiteren ist ein Antrag auf Abweichung von § 2 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung nötig. Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.

 

Für die Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (GaStellV) liegt die Zuständigkeit bei der Bauaufsichtsbehörde.

 

Da der geplante Standort des Carports mindestens 0,5 m bis zum Gehweg beträgt geht aus Sicht der örtlichen Verkehrsbehörde von dem Bauwerk keine Gefährdung für den öffentlichen Verkehr aus, gerade auch da das Carport an allen Seiten offen geplant ist.

 

Die angrenzenden Nachbarn des Grundstücks Fl. Nr. 1673/31 haben auf den Planunterlagen durch Unterschriftsleistung ihre Zustimmung zum geplanten Vorhaben erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1673/32, Wiesenweg 7 in der Gemeinde Hohenroth entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

 

Die Zustimmung zur Nichteinhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze der abweichenden Dachform, Dachneigung und der Unterschreitung des Mindestabstandes vor Garagen wird erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7