Sitzung: 27.04.2020 BHR/004/2020
Gemäß Straßenbestandsverzeichnis ist die „Schmiedgasse“ Fl.Nr. 141/1,
Gemarkung Hohenroth, derzeit als Ortsstraße gewidmet (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, Art.
6 i.V. m Art 46 und 47 BayStrWG).
Ortsstraßen sind Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen
Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes
im Sinn des Baugesetzbuches dienen (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG).
Die Schmiedgasse soll primär als Geh- und Radweg sowie durch die
Anlieger als Zufahrt für ihre Grundstücke genutzt werden. Derzeit ist der Weg
mit VZ 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) beschildert. Dies ist mit der
eigentlichen Widmung als Ortsstraße unvereinbar.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die „Schmiedgasse“ in
Hohenroth gemäß ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung zum beschränkt
öffentlichen Weg (Geh- und Radweg) umzustufen und mit der Widmungsbeschränkung
„Zufahrt frei für Fl.Nrn. 140, 140/1, 140/2 und 142“ zu versehen (Art. 7 i. V.
m. Art. 53 und 54a BayStrWG).
Beschluss:
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt die Ortsstraße „Schmiedgasse“,
Fl.Nr. 141/1 Gemarkung Hohenroth gemäß Art. 7 i. V. m. Art. 53 und 54a BayStrWG
als beschränkt öffentlichen Weg (Geh- und Radweg, Widmungsbeschränkung: Zufahrt
frei für Fl.Nrn. 140, 140/1, 140/2 und 142) umzustufen und gemäß Art. 3 Abs. 2
BayStrWG in das Bestandsverzeichnis für beschränkt öffentliche Wege der
Gemeinde Hohenroth einzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |