Sitzung: 18.05.2020 BHR/005/2020
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit
Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 338/4 im Talweg 12 in Windshausen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 338/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Lange Eller“. Der Bebauungsplan wurde geändert und am
25.11.2015 rechtskräftig.
Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der
Genehmigung freigestellt werden.
Die Erschließung ist gesichert.
Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.