Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 338/4 im Talweg 12 in Windshausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 338/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Lange Eller“. Der Bebauungsplan wurde geändert und am 25.11.2015 rechtskräftig.

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.