Sitzung: 13.07.2020 BHR/007/2020
Im Rahmen des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) wurde
für Hohenroth ein Daseinsvorsorgegebiet gemäß dem beigefügten Lageplan
definiert.
Die Daseinsvorsorge ist Aufgabe der Gemeinde. Zur Daseinsvorsorge zählen
neben den klassischen Kerngebieten wie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und
Energieversorgung unter anderem wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Dienstleistungen für alle Bürger. Als konkrete Maßnahme der Daseinsvorsorge wird
hierfür im ILEK für Hohenroth die Schaffung einer Einrichtung für
altersgerechtes Wohnen vorgeschlagen. Eine Verortung für diese Maßnahme in
Hohenroth ist noch nicht erfolgt.
Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Daseinsvorsorge sind in der Regel gleichzeitig städtebauliche Maßnahmen notwendig. Um Gemeinden aus städtebaulichen Gründen vorsorgende Grunderwerb zu ermöglichen, steht ihnen das besondere gesetzliche Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) offen. Bereits im Frühstadium der Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen sollen Grundstücke mit dem Ziel gekauft werden können, die späteren Maßnahmen leichter durchführen zu können.
Aus Sicht der Gemeinde besteht somit ein erhebliches Interesse die im Daseinsvorsorgegebiet gelegenen Grundstücke im Zuge der städtebaulichen Entwicklung Hohenroths vorrangig zu erwerben.
Beschluss:
Aufgrund des für Hohenroth im ILEK festgelegten Daseinsvorsorgegebiets
und der damit einhergehenden notwendigen Sicherung der städtebaulichen
Entwicklungsziele, empfiehlt der Bau- und Verkehrsausschuss Hohenroth, dem
Gemeinderat Hohenroth den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1
Nr. 2 BauGB gemäß beigefügtem Lageplan.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |