Sitzung: 13.07.2020 BHR/007/2020
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag Anbau einer landw. Geräte- und
Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1247/2 im Schallgrabenweg 2 in Hohenroth
vorgelegt.
Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Anbaues westlich an die
bestehende landwirtschaftliche Getreidelagerhalle.
Der Anbau hat eine Größe von 52 m Länge und 11 m Breite. Die Ausführung
ist in einer Stahl-Rahmenkonstruktion mit einem flachgeneigten Pultdach und
einer Dachneigung von 5° geplant. Die Dacheindeckung erfolgt mit Trapezblech.
Das Grundstück Fl. Nr. 1247/2 liegt im Außenbereich. Bei dem Vorhaben
handelt es sich um privilegiertes Vorhaben nach Art. 35 Abs. 1 Nr. 1
Baugesetzbuch.
Die Zufahrt zum Baugrundstück ist über das bebaute eigene Grundstück
Fl.Nr. 1247 und über die Lage an öffentlichen Wirtschaftswegen gesichert. Weitere
Belange der Erschließung sind gemäß Bauantrag durch das Vorhaben nicht
betroffen. Die Entwässerung wird über die vorhandene Grundstücksentwässerung
sichergestellt.
Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden im Rahmen der
Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft.
Der Nachbar hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen seine
Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag Anbau einer
landw. Geräte- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1247/2 im
Schallgrabenweg 2, Gemarkung Hohenroth entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |