Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag Anbau einer landw. Geräte- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1247/2 im Schallgrabenweg 2 in Hohenroth vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Anbaues westlich an die bestehende landwirtschaftliche Getreidelagerhalle.

 

Der Anbau hat eine Größe von 52 m Länge und 11 m Breite. Die Ausführung ist in einer Stahl-Rahmenkonstruktion mit einem flachgeneigten Pultdach und einer Dachneigung von 5° geplant. Die Dacheindeckung erfolgt mit Trapezblech.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1247/2 liegt im Außenbereich. Bei dem Vorhaben handelt es sich um privilegiertes Vorhaben nach Art. 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch.

Die Zufahrt zum Baugrundstück ist über das bebaute eigene Grundstück Fl.Nr. 1247 und über die Lage an öffentlichen Wirtschaftswegen gesichert. Weitere Belange der Erschließung sind gemäß Bauantrag durch das Vorhaben nicht betroffen. Die Entwässerung wird über die vorhandene Grundstücksentwässerung sichergestellt.

 

Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden im Rahmen der Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft.

 

Der Nachbar hat durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen seine Zustimmung zu dem Vorhaben erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag Anbau einer landw. Geräte- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 1247/2 im Schallgrabenweg 2, Gemarkung Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8