Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1792/18, Am Pfannstiel 18 in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Carport ist mit einer Tiefe von 5 m, einer Breite von 2,5 m und einer Höhe von 2,5 m in einer Holzkonstruktion mit flachgeneigtem Pultdach aus Aluminium auf dem vorhandenen Stellplatz an der südlichen Grundstücksgrenze geplant. Zur Straße (kein Gehsteig vorhanden) ist kein Abstand geplant. Das Grundstück liegt direkt an einem Wendehammer.

 

Es handelt sich bei dem Carport um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (unter 75 m³).

Da das Grundstück Fl. Nr. 1792/18 im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Pfannstiel“ liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung einzureichen.

 

Für Garagen und Nebengebäude ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass diese in Dachform und Dachdeckung dem Hauptgebäude anzupassen sind. Für Hauptgebäude gelten Satteldächer, Dachneigung 43° +/- 3° und naturrote Ziegeleindeckung. Die Stauräume vor den Garagen sind mit 5 m festgelegt.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pfannstiel“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich. Außerdem für den Mindestabstand mit 5 m vor den Garagen.

 

Des Weiteren ist ein Antrag auf Abweichung von § 2 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung notwendig. Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.

 

Für die Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (GaStellV) liegt die Zuständigkeit bei der Bauaufsichtsbehörde.

 

Seitens der Straßenverkehrsbehörde bestehen keine Bedenken gegen die Errichtung des Carports an der geplanten Stelle.


Beschluss:

 

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1792/18, Am Pfannstiel 18 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pfannstiel“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung und den Mindestabstand mit 5 m vor den Garagen wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8