Sitzung: 17.08.2020 BHR/008/2020
Das Carport ist
mit einer Tiefe von 5 m, einer Breite von 2,5 m und einer Höhe von 2,5 m in einer
Holzkonstruktion mit flachgeneigtem Pultdach aus Aluminium auf dem vorhandenen
Stellplatz an der südlichen Grundstücksgrenze geplant. Zur Straße (kein
Gehsteig vorhanden) ist kein Abstand geplant. Das Grundstück liegt direkt an
einem Wendehammer.
Es handelt sich
bei dem Carport um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der
Bayer. Bauordnung (unter 75 m³).
Da das Grundstück
Fl. Nr. 1792/18 im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Pfannstiel“ liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung einzureichen.
Für Garagen und
Nebengebäude ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass diese in Dachform und
Dachdeckung dem Hauptgebäude anzupassen sind. Für Hauptgebäude gelten
Satteldächer, Dachneigung 43° +/- 3° und naturrote Ziegeleindeckung. Die
Stauräume vor den Garagen sind mit 5 m festgelegt.
Zur Verwirklichung
des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Pfannstiel“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, für die Dachform,
Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich. Außerdem für den Mindestabstand
mit 5 m vor den Garagen.
Des Weiteren ist
ein Antrag auf Abweichung von § 2 Abs. 1 der Garagen- und Stellplatzverordnung
notwendig. Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und
Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. Abweichungen können gestattet
werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken
bestehen.
Für die Abweichung
von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (GaStellV) liegt die Zuständigkeit bei
der Bauaufsichtsbehörde.
Seitens der
Straßenverkehrsbehörde bestehen keine Bedenken gegen die Errichtung des
Carports an der geplanten Stelle.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1792/18, Am
Pfannstiel 18 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Planskizzen.
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Pfannstiel“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, für die Dachform,
Dachneigung und Dacheindeckung und den Mindestabstand mit 5 m vor den Garagen
wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |