Sitzung: 17.08.2020 GHR/008/2020
Der Gemeinderat wird über die Anfrage der Firma ABO Wind AG, Unter den
Eichen 7, 65195 Wiesbaden, vertreten durch Herrn Stefan Schuck,
Abteilungsleiter Projektentwicklung Solar und Herrn Konstantin Weber.
Projektleiter Photovoltaik, Bezirk Unterfranken zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage
in der Gemarkung Leutershausen informiert.
Die ABO Wind AG beabsichtigt im Bereich der Lage „Zwölfäcker“ eine Freiflächenphotovoltaikanlage
mit einer Größe (Potenzialflächen) von ca. 4,5 ha zu errichten. Das vorgesehene
Areal ist in Privatbesitz. Die Anbindung an das überörtliche Stromnetz soll an
einer angrenzenden Mittelspannungsfreileitung der Überlandwerk Rhön GmbH erfolgen.
Aufgrund der Größe der Anlage ist diese für diesen Bereich als Landschaftsprägend
einzustufen. Die Fläche befindet sich weiterhin im Landschaftsschutzgebiet.
Hierzu laufen bereits grundsätzliche Abstimmungsgespräche zu Realisierbarkeit
der Anlagen zwischen der ABO Wind AG und dem Landratsamt Rhön-Grabfeld.
Herr Schuck und Herr Weber stellen dem Gemeinderat das Projekt im Rahmen
einer Präsentation (vgl. Anlage) im Einzelnen vor und beantworten die Fragen
aus dem Gemeinderat.
Für die Umsetzung des Projektes ist es von Seiten der Gemeinde Hohenroth
notwendig, eine Bauleitplanung mit Änderung des Flächennutzungsplans und
Aufstellung eines Bebauungsplans durchzuführen. Die Durchführung der
Bauleitplanung würde im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags zwischen der
Gemeinde Hohenroth und der ABO Wind AG geregelt. Ein wesentlicher Aspekt dabei
ist, dass sich die ABO Wind AG verpflichtet, sämtliche Kosten, welche durch die
Bauleitplanung entstehen, zu übernehmen. Ein rechtlicher Anspruch auf
Durchführung der Bauleitplanung besteht für die ABO Wind AG nicht (§ 1 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Ein Anspruch auf Bauleitplanung kann auch nicht durch Vertrag begründet
werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth befürwortet grundsätzlich die Errichtung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Leutershausen (Lage “Zwölfäcker“)
mit einer Größe von ca. 4,5 ha. Der Eintritt in die Bauleitplanung wird vom
Abschluss eines Kostenübernahmevertrages zwischen der Gemeinde Hohenroth und
der ABO Wind AG anhängig gemacht.
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt den Kostenübernahmevertrag mit
der ABO Wind AG abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Aufstellungsbeschlüsse für die
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für die Aufstellung des
Bebauungsplanes vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |