Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Wohneinheiten, Doppelgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 150, Leutershäuser Weg 3, in Windshausen vorgelegt.

 

Das Wohngebäude ist zweigeschossig mit ausgebauten Satteldach (Dachneigung 45°) geplant. Die Firsthöhe beträgt 8,70 m. Der Spitzboden soll nicht ausgebaut werden. Die Doppelgarage ist als Grenzgarage zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 151 vorgesehen. Neben der Garage sollen vier Kraftfahrzeugstellplätze errichtet werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 150 liegt im Innerortsbereich von Windshausen und ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Leutershäuser Weg“.

Die Anbindung an die Wasserversorgung ist durch die Versorgungsleitung im Leutershäuser Weg sichergestellt.

Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Eine Kanalanschlussleitung ist auf dem Grundstück vorhanden. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Gemäß Entwässerungssatzung ist auf dem Grundstück ein Kontrollschacht herzustellen. Der Kontrollschacht ist unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum vorzusehen. Die Anbindung des Kontrollschachts an den öffentlichen Kanal muss durch qualifiziertes Personal fachgerecht hergestellt werden.

 

Aus dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Die vorgesehenen Hofeinläufe zur Vermeidung von Oberflächenwasserabfluss auf die öffentlichen Flächen sind zwingend herzustellen und an die Grundstücksentwässerung anzuschließen. Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.

 

Die angrenzenden Nachbarn der Fl. Nrn. 158, 159 und eine Partei der Fl. Nr. 151 haben auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Die Nachbarn der Fl. Nrn. 149 und zwei Parteien der Fl. Nr. 151 wurden durch den Bauherrn von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt oder zur Unterschriftsleistung aufgefordert. Nach Aussage des Bauherrn sind sie jedoch zur Unterschriftsleistung nicht bereit.

 

Gem. gemeindlicher Stellplatzsatzung sind für Mehrfamilienhäuser 2 Stellplätze je Wohnung herzustellen. Die Stellplätze werden in ausreichender Zahl nachgewiesen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Wohneinheiten, Doppelgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 150, Leutershäuser Weg 3 in Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8