Sitzung: 17.08.2020 BHR/008/2020
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Mehrfamilienwohnhauses mit drei Wohneinheiten, Doppelgarage und Stellplätzen
auf dem Grundstück Fl. Nr. 150, Leutershäuser Weg 3, in Windshausen vorgelegt.
Das Wohngebäude ist zweigeschossig mit ausgebauten Satteldach
(Dachneigung 45°) geplant. Die Firsthöhe beträgt 8,70 m. Der Spitzboden soll
nicht ausgebaut werden. Die Doppelgarage ist als Grenzgarage zum
Nachbargrundstück Fl. Nr. 151 vorgesehen. Neben der Garage sollen vier Kraftfahrzeugstellplätze
errichtet werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 150 liegt im Innerortsbereich von Windshausen und
ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das Vorhaben muss sich nach Art und
Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung
ist gesichert.
Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Leutershäuser Weg“.
Die Anbindung an die Wasserversorgung ist durch die Versorgungsleitung
im Leutershäuser Weg sichergestellt.
Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Eine Kanalanschlussleitung ist
auf dem Grundstück vorhanden. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht
in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Gemäß Entwässerungssatzung ist auf
dem Grundstück ein Kontrollschacht herzustellen. Der Kontrollschacht ist
unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum vorzusehen. Die
Anbindung des Kontrollschachts an den öffentlichen Kanal muss durch
qualifiziertes Personal fachgerecht hergestellt werden.
Aus dem Grundstück
darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Die
vorgesehenen Hofeinläufe zur Vermeidung von Oberflächenwasserabfluss auf die
öffentlichen Flächen sind zwingend herzustellen und an die
Grundstücksentwässerung anzuschließen. Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerung ist
der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale anzuzeigen.
Die angrenzenden Nachbarn der Fl. Nrn. 158, 159 und eine Partei der Fl.
Nr. 151 haben auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Die Nachbarn der Fl. Nrn. 149 und zwei Parteien der Fl. Nr. 151 wurden
durch den Bauherrn von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt oder zur
Unterschriftsleistung aufgefordert. Nach Aussage des Bauherrn sind sie jedoch
zur Unterschriftsleistung nicht bereit.
Gem. gemeindlicher Stellplatzsatzung sind für Mehrfamilienhäuser 2
Stellplätze je Wohnung herzustellen. Die Stellplätze werden in ausreichender
Zahl nachgewiesen.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Mehrfamilienwohnhauses mit drei Wohneinheiten, Doppelgarage und
Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 150, Leutershäuser Weg 3 in Windshausen
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |