Bürgermeister Georg Straub informiert über einen Ortstermin zum Thema Ausbau Kernwege mit der Polizei (Herrn Jahrsdörfer), dem Landratsamt (Herr Roth und Herr Dolze) und der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt (Herr Schaupp und Herr Barthelmes).

 

Der Kernweg 224, Lage Sommersbühl, stellt die Verbindung zwischen der Kreisstraße NES 21 und der GVS Hohenroth-Unterebersbach (Kalter Rasen) dar. Der Kernweg ist als GVS gewidmet. Dieser dient primär zur Aufnahme des landwirtschaftlichen Verkehrs des Landwirtes Grom und trägt somit erheblich zur Entlastung der Ortsstraße „Eckenstraße“ bei.

Im Zuge eines Ausbaus soll der Anschlussbereich zur NES 21 übersichtlicher gestaltet werden. Zur Diskussion steht die Verlegung des Einmündungsbereichs in nördliche Richtung, um den Kurvenbereich der NES 21 besser einsehen zu können.

 

Nach gemeinsamer Ortseinsicht ist dieser Ansatz zu verwerfen. Selbst bei Inkaufnahme des erforderlichen Grunderwerbs und der recht umfangreichen Wegebauarbeiten für eine Neutrassierung des Einmündungsbereichs, lassen sich die Sichtdreiecke (außerorts à 200 m) in beide Richtungen – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand realisieren. Der Aufwand würde sich nicht nur auf die Herstellung und Anbindung der neuen Einmündung beschränken, sondern wäre mit weiteren Maßnahmen zur Gewährleistung der Sichtverbindung in Richtung Ortslage verbunden.

Als sinnvolle und vergleichsweise wirtschaftliche Alternative soll geprüft werden, ob der Lärmschutzwall zur Verbesserung der Sichtbeziehung in den Kurvenbereich in einem Teilabschnitt vom Bewuchs freigeschnitten und zurückgenommen werden kann, unter Beibehaltung der vorhandenen Einmündung.

 

Als letztes Mittel zur Realisierung der Ausfahrt auf die NES 21 könnte sich Herr Roth wie auch Herr Jahrsdörfer eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h vorstellen, sofern sich die Sichtbeziehungen annähernd herstellen lassen.

 

Der Gemeinderat steht der Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h sehr positiv gegenüber.

 

 

Der Kernweg Nr. 432.3 soll eine direkte Verbindung zwischen dem Kernweg Nr. 222 (GVS Hohenroth-Leutershausen) und dem Kernweg Nr. 432.2 (Salzforst XXV) herstellen. Dies dient der Vermeidung von zusätzlichen landwirtschaftlichen Verkehr auf der Kreisstraße NES 8, welcher zwischen der GVS Hohenroth-Leutershausen und dem Salzforst stattfindet.

Der notwendige Flächenerwerb durch die Gemeinde für den Bau des Weges erscheint nach Bewertung von Bürgermeister Straub in diesem Fall durchaus realisierbar.

 

Zur Diskussion steht die grundsätzliche Frage, ob einer der beiden jetzigen Einmündungen in die NES 8 aufgegeben werden kann bzw. ob dies sogar geboten erscheint.

Folgende Aspekte sind gemäß Feststellung im Rahmen des Ortstermins zu berücksichtigen:

-      Die direkte Verbindung von der GVS über die NES 8 in den Ortsteil Leutershausen (Johann-Klöhr-Straße) ist zweckmäßig und soll beibehalten werden

-      Sofern der Lückenschluss 432.3 hergestellt wird, muss durch bauliche Maßnahmen eine Aufstellung des Verkehrs aus den Anschlüssen senkrecht zur NES 8 erzwungen werden. Schräge Einfahrten in die NES 8 würden ein großes Gefahrenpotenzial bergen und sind zu unterbinden.

-      Schachtbauwerk Zubringerleitung Wasserversorgung

 

Die Aufgabe einer Einmündung ohne Zulassung von schleifenden Einfahrten in die NES 8 erscheint baulich schwer realisierbar und wenig nutzerfreundlich für den landwirtschaftlichen Verkehr (Einbau von Tropfen etc.). Daher sollten beide Einmündungen erhalten bleiben. Als Lückenschluss kann eine direkte Verbindung zwischen Kernweg 222 und 432 erfolgen.

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis hiervon.