Gemäß Hochrechnung (siehe hierzu auch beigefügtes Dokument) schließt der Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 bei der Einrichtung Abwasserbeseitigung voraussichtlich (nach Ausgleich der außerordentlichen Kosten 2020 aus der Sonderrücklage für Abschreibungen auf Zuwendungen) mit einer Kostenunterdeckung von knapp 56 T€ ab, die in den folgenden Bemessungszeitraum zu übertragen wäre.

Der Stand der Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen beläuft sich Ende 2020 dann (nach vorgenanntem Ausgleich) auf rd. 10 T€.

 

Als neuer Kalkulationszeitraum werden die Jahre 2021 bis einschließlich 2024 avisiert.

 

Unter Beibehaltung der bisherigen Gebühren (60 € pro Anschluss und Jahr sowie 1,96 € pro m³) würde die vorgenannte Kostenunterdeckung (bei 1.061 Anschlüssen und rd. 137.500 m³ Einleitung sowie einer jährlichen Zuführung zur Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen i. H. v. 9.000 €) nicht nur nicht ausgeglichen werden können, sondern signifikant ansteigen.

Wie ebenfalls aus der Anlage zu ersehen ist, wird daher aus Kostendeckungsgründen eine Erhöhung der Einleitungsgebühr um 29 ct auf 2,25 € pro m³ sowie der Grundgebühr um 6 € auf 66 € jährlich als zielführend erachtet.

 

Zur dauerhaften Sicherstellung der Abwasserbeseitigung und dem Ausgleich damit verbundener Aufwendungen (Mehrkosten Klärschlammverwertung, Schmutzfrachtmessung, etc.) sollten zudem weiterhin der Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen 3.000 € jährlich zugeführt werden.

 

Der kalkulatorische Zinssatz kann ferner – auch in Rücksprache mit der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld – mit 3,5 % beibehalten werden.

 

 

Anmerkung:    Saldiert man bei einer durchschnittlichen Menge von rund 130 m³ pro Anschluss                           die Entlastung aus der Wasserversorgung mit der Belastung aus der                                        Abwasserbeseitigung, ergibt sich eine jährliche Mehrbelastung pro Anschluss in                             Höhe von gut 30 € - also rund 2,50 € im Monat.

 

 

Der Gemeinderat kam nach ausführlicher Beratung und Abwägung in der Sitzung vom 20.07.2020 zu folgenden Entscheidungen:

 

  1. Der Kalkulationszeitraum für die Einrichtung Abwasserbeseitigung wird auf vier Jahre festgesetzt und beginnt am 01.01.2021.

  2. Die Grundgebühr für die Einrichtung Abwasserbeseitigung wird zur Gesamtkostendeckung (um 6 € erhöht) auf 66,00 €/Anschluss/Jahr festgesetzt. Die Grundgebühr für die weiteren Zählergrößen (Qn6, Qn10, >Qn10) wird ebenfalls um 6,-- € erhöht.

  3. Die Einleitungsgebühr wird zur Kostendeckung im Kalkulationszeitraum 2021 – 2024 um 29 ct auf 2,25 € pro m³ erhöht.

  4. Der kalkulatorische Zinssatz wird weiterhin bei 3,5 % gehalten.

  5. Die Abschreibungen auf die zuwendungsfinanzierten Anteile des Anlagennachweises Abwasserbeseitigung werden nicht in voller Höhe gebührenmindernd in Abzug gebracht; stattdessen werden der Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen jährlich 3.000 € zugeführt.

  6. Die Kostenunterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 wird im Bemessungszeitraum 2021 – 2024 ausgeglichen.

 

Die Abrechnung des Kalkulationszeitraums 2021 bis 2024 erfolgt Ende 2024.

 

 

Dem Gemeinderat wird der Entwurf der 3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Fassung vom 14.09.2020 vorgelegt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den Satzungsentwurf über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und beschließt den Erlass der Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.

 

Die Grundgebühr wird auf 66,00 €/Anschluss/Jahr, die Einleitungsgebühr wird auf 2,25 €/m³ erhöht. Die Grundgebühr für die weiteren Zählergrößen (Qn6, Qn10, >Qn10) wird ebenfalls um 6,-- € erhöht.

 

Die Ausfertigung der Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil dieses Beschlusses beizufügen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15