Sitzung: 14.09.2020 GHR/009/2020
Der Stand der
Sonderrücklage für Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen beläuft
sich Ende 2020 dann (nach vorgenanntem Ausgleich) auf rd. 10 T€.
Als neuer
Kalkulationszeitraum werden die Jahre 2021 bis einschließlich 2024 avisiert.
Unter Beibehaltung
der bisherigen Gebühren (60 € pro Anschluss und Jahr sowie 1,96 € pro m³) würde
die vorgenannte Kostenunterdeckung (bei 1.061 Anschlüssen und rd. 137.500 m³
Einleitung sowie einer jährlichen Zuführung zur Sonderrücklage für
Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Vermögen i. H. v. 9.000 €) nicht nur
nicht ausgeglichen werden können, sondern signifikant ansteigen.
Wie ebenfalls aus
der Anlage zu ersehen ist, wird daher aus Kostendeckungsgründen eine Erhöhung
der Einleitungsgebühr um 29 ct auf 2,25 € pro m³ sowie der Grundgebühr um 6 €
auf 66 € jährlich als zielführend erachtet.
Zur dauerhaften
Sicherstellung der Abwasserbeseitigung und dem Ausgleich damit verbundener
Aufwendungen (Mehrkosten Klärschlammverwertung, Schmutzfrachtmessung, etc.)
sollten zudem weiterhin der Sonderrücklage für Abschreibungen auf
zuwendungsfinanziertes Vermögen 3.000 € jährlich zugeführt werden.
Der
kalkulatorische Zinssatz kann ferner – auch in Rücksprache mit der staatlichen
Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld – mit 3,5 % beibehalten
werden.
Anmerkung: Saldiert man bei einer durchschnittlichen Menge
von rund 130 m³ pro Anschluss die
Entlastung aus der Wasserversorgung mit der Belastung aus der Abwasserbeseitigung,
ergibt sich eine jährliche Mehrbelastung pro Anschluss in Höhe von gut 30 € -
also rund 2,50 € im Monat.
Der Gemeinderat kam nach ausführlicher Beratung und
Abwägung in der Sitzung vom 20.07.2020 zu folgenden Entscheidungen:
- Der Kalkulationszeitraum für die
Einrichtung Abwasserbeseitigung wird auf vier Jahre festgesetzt und
beginnt am 01.01.2021.
- Die Grundgebühr für die Einrichtung
Abwasserbeseitigung wird zur Gesamtkostendeckung (um 6 € erhöht) auf 66,00 €/Anschluss/Jahr
festgesetzt. Die Grundgebühr für die weiteren Zählergrößen (Qn6, Qn10,
>Qn10) wird ebenfalls um 6,-- € erhöht.
- Die Einleitungsgebühr wird zur
Kostendeckung im Kalkulationszeitraum 2021 – 2024 um 29 ct auf 2,25 € pro
m³ erhöht.
- Der kalkulatorische Zinssatz wird
weiterhin bei 3,5 % gehalten.
- Die Abschreibungen auf die
zuwendungsfinanzierten Anteile des Anlagennachweises Abwasserbeseitigung
werden nicht in voller Höhe gebührenmindernd in Abzug gebracht;
stattdessen werden der Sonderrücklage für Abschreibungen auf
zuwendungsfinanziertes Vermögen jährlich 3.000 € zugeführt.
- Die Kostenunterdeckung aus dem
Kalkulationszeitraum 2017 – 2020 wird im Bemessungszeitraum 2021 – 2024
ausgeglichen.
Die Abrechnung des Kalkulationszeitraums 2021 bis 2024 erfolgt Ende 2024.
Dem Gemeinderat wird der Entwurf der 3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Fassung vom 14.09.2020 vorgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den Satzungsentwurf über die Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und beschließt den
Erlass der Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.
Die Grundgebühr wird auf 66,00 €/Anschluss/Jahr, die Einleitungsgebühr
wird auf 2,25 €/m³ erhöht. Die Grundgebühr für die weiteren Zählergrößen (Qn6,
Qn10, >Qn10) wird ebenfalls um 6,-- € erhöht.
Die Ausfertigung der Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil
dieses Beschlusses beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |