Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung „In den Seegärten“ für die Errichtung einer Einfriedung des Grundstückes Fl. Nr. 235 in den Seegärten in Hohenroth vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt das Grundstück mit einem Lärchenholzzaun mit 1,20 m Höhe einzuzäunen. Der Zaun soll um das gesamte Grundstück erfolgen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 235 ist dem sogenannten Außenbereich im Innenbereich zuzuordnen. Im Außenbereich richtet die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 des Baugesetzbuches.

Einfriedungen bis zu 2 m Höhe sind nach Art 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) der Bayerischen Bauordnung nur im Innenbereich verfahrensfrei zulässig. Für die Errichtung der Einfriedung ist somit ein Bauantrag erforderlich.

 

Das genannte Gartengrundstück liegt zudem im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungssatzung „In den Seegärten“. Die Errichtung der Einfriedung unterliegt der Anzeigepflicht nach § 9 Abs. 1 der Gestaltungssatzung. Einfriedungen der Gartenanlage sind gem. § 6 Abs. 1 der Gestaltungssatzung gegenüber den öffentlichen Erschließungsflächen mit einem dörflichen Holzlattenzaun mit senkrechter Lattung bis maximal 1,20 m zulässig. Es ist gem. § 6 Abs. 2 der Gestaltungssatzung jeweils nur die Einfriedung eines gesamten Gartenquartiers zulässig. Die Einfriedung zwischen den Gartengrundstücken ist nicht erlaubt.

 

Die geplante Einfriedung in Richtung der Grundstücke der Fl. Nrn. 237 und 236 entspricht somit nicht den Vorgaben der Gestaltungssatzung.

 

Als Grund für die Einfriedung um das komplette Grundstück wird angegeben, dass die Kinder bei einer teilweisen Einfriedung noch auf die öffentliche Verkehrsfläche und der Nachbargrundstücke gelangen können.

 

Nach § 10.1 der Gestaltungsatzung können Abweichungen unter der Voraussetzung gewährt werden, wenn das Ziel der Satzung, das Ortsbild zu erhalten, nicht beeinträchtigt wird.

 

Es wird vorgeschlagen die Abweichung zu befristen. Nach dieser Frist ist die Einfriedung zwischen den Grundstücken wieder zurückzubauen.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Lärchenholzzaunes bis 1,20 m Höhe um das Grundstück Fl. Nr. 235, in den Seegärten in Hohenroth. Ein entsprechender Bauantrag ist erforderlich.

 

Einer Abweichung für die Errichtung der Einfriedung zu den Grundstücken Fl. Nrn. 236 und 237 für die Dauer von 5 Jahren wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8