Sitzung: 07.09.2020 BHR/009/2020
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen
der Gestaltungssatzung „In den Seegärten“ für die Errichtung einer Einfriedung
des Grundstückes Fl. Nr. 235 in den Seegärten in Hohenroth vorgelegt.
Der Bauherr beabsichtigt das Grundstück mit einem Lärchenholzzaun mit
1,20 m Höhe einzuzäunen. Der Zaun soll um das gesamte Grundstück erfolgen.
Das Grundstück Fl. Nr. 235 ist dem sogenannten Außenbereich im
Innenbereich zuzuordnen. Im Außenbereich richtet die Zulässigkeit von Vorhaben
nach § 35 des Baugesetzbuches.
Einfriedungen bis zu 2 m Höhe sind nach Art 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a)
der Bayerischen Bauordnung nur im Innenbereich verfahrensfrei zulässig. Für die
Errichtung der Einfriedung ist somit ein Bauantrag erforderlich.
Das genannte Gartengrundstück liegt zudem im Geltungsbereich der
gemeindlichen Gestaltungssatzung „In den Seegärten“. Die Errichtung der
Einfriedung unterliegt der Anzeigepflicht nach § 9 Abs. 1 der
Gestaltungssatzung. Einfriedungen der Gartenanlage sind gem. § 6 Abs. 1 der
Gestaltungssatzung gegenüber den öffentlichen Erschließungsflächen mit einem
dörflichen Holzlattenzaun mit senkrechter Lattung bis maximal 1,20 m zulässig. Es
ist gem. § 6 Abs. 2 der Gestaltungssatzung jeweils nur die Einfriedung eines
gesamten Gartenquartiers zulässig. Die Einfriedung zwischen den
Gartengrundstücken ist nicht erlaubt.
Die geplante Einfriedung in Richtung der Grundstücke der Fl. Nrn. 237
und 236 entspricht somit nicht den Vorgaben der Gestaltungssatzung.
Als Grund für die Einfriedung um das komplette Grundstück wird
angegeben, dass die Kinder bei einer teilweisen Einfriedung noch auf die
öffentliche Verkehrsfläche und der Nachbargrundstücke gelangen können.
Nach § 10.1 der Gestaltungsatzung können Abweichungen unter der
Voraussetzung gewährt werden, wenn das Ziel der Satzung, das Ortsbild zu
erhalten, nicht beeinträchtigt wird.
Es wird vorgeschlagen die Abweichung zu befristen. Nach dieser Frist ist
die Einfriedung zwischen den Grundstücken wieder zurückzubauen.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines
Lärchenholzzaunes bis 1,20 m Höhe um das Grundstück Fl. Nr. 235, in den
Seegärten in Hohenroth. Ein entsprechender Bauantrag ist erforderlich.
Einer Abweichung für die Errichtung der Einfriedung zu den Grundstücken
Fl. Nrn. 236 und 237 für die Dauer von 5 Jahren wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |