Aufgrund konkreter Nachfrage für die Errichtung eines Solarparks in der Gemarkung Leutershausen, soll in einem abgegrenzten Gebiet nördlich von Leutershausen, ein hierfür geeignetes Areal ausgewiesen werden. Für die Realisierung des Solarparks ist auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark-Zwölfäcker“ notwendig.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.08.2020 der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage grundsätzlich zugestimmt. Der städtebauliche Vertrag mit Kostenübernahmeerklärung für die Kosten der notwendigen Bauleitplanung, wurde zwischenzeitlich abgeschlossen.

 

Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), ist die Fortschreibung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Rahmen der 16. Änderung notwendig. Die Änderung soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark-Zwölfäcker“ erfolgen.

 

Die Änderungsmaßnahmen beinhalten ausnahmslos die für den Bebauungsplan „Solarpark-Zwölfäcker“ notwendigen Darstellungen im dafür erforderlichen Umfang.

 

Der von der Änderung betroffene Bereich ist im folgenden Plan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 9 ha.

 

(Änderungsbereich ist gelb dargestellt)

 

Im Flächennutzungsplan wird die betreffende Fläche zurzeit noch als Gebiet für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt den Flächennutzungsplan zu ändern. Die Änderung betrifft den im Flächennutzungsplan gelb gekennzeichneten Bereich und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1614, 1615, und 1616, Gemarkung Leutershausen, welche zukünftig als Sonderbaufläche Photovoltaik dargestellt werden sollen.

 

Ein Gemeinderat war während der Abstimmung nicht anwesend.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15