Sitzung: 12.10.2020 GHR/010/2020
Aufgrund konkreter Nachfrage für die Errichtung eines Solarparks in der
Gemarkung Leutershausen, soll in einem abgegrenzten Gebiet nördlich von
Leutershausen, ein hierfür geeignetes Areal ausgewiesen werden. Für die
Realisierung des Solarparks ist auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Sondergebiet „Solarpark-Zwölfäcker“ notwendig.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.08.2020 der Errichtung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage grundsätzlich zugestimmt. Der städtebauliche
Vertrag mit Kostenübernahmeerklärung für die Kosten der notwendigen
Bauleitplanung, wurde zwischenzeitlich abgeschlossen.
Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB), ist die Fortschreibung des gemeindlichen
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Rahmen der 16.
Änderung notwendig. Die Änderung soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark-Zwölfäcker“ erfolgen.
Die Änderungsmaßnahmen beinhalten ausnahmslos die für den Bebauungsplan
„Solarpark-Zwölfäcker“ notwendigen Darstellungen im dafür erforderlichen
Umfang.
Der von der Änderung betroffene Bereich ist im folgenden Plan
dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 9 ha.
(Änderungsbereich ist gelb dargestellt)
Im Flächennutzungsplan wird die betreffende Fläche zurzeit noch als
Gebiet für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt den Flächennutzungsplan zu ändern.
Die Änderung betrifft den im Flächennutzungsplan gelb gekennzeichneten Bereich
und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1614, 1615, und 1616, Gemarkung Leutershausen,
welche zukünftig als Sonderbaufläche Photovoltaik dargestellt werden sollen.
Ein Gemeinderat war während der Abstimmung nicht anwesend.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |