Sitzung: 12.10.2020 GHR/010/2020
Zur Vorbereitung
der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr 2021 und die
Fortschreibungsjahre 2022 – 2024 fanden Gespräche zwischen dem ersten
Bürgermeister, der Bauverwaltung und der Finanzverwaltung statt. Zudem erhielt
die Regierung von Unterfranken im Juli dieses Jahres einen Entwurf der
Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 –
2024.
Die geplanten
städtebaulichen Maßnahmen der Gemeinde Hohenroth waren bisher dem
Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zugeordnet. Nachdem
im Jahr 2020 eine umfassende Neustrukturierung zur Vereinfachung und
Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung stattfand, ist die
Gemeinde Hohenroth unter Beibehaltung der bisherigen Förderschwerpunkte und
Zielsetzung nun dem neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung –
Lebenswerte Quartiere gestalten“ zugeordnet. In diesem Programm wurden der
Gemeinde Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten in
Aussicht gestellt.
Folgende Maßnahmen
wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der Bedarfsmitteilung beantragt:
Daseinsvorsorgegebiet
um den Gemeindesee im Gemeindeteil Hohenroth
Begegnungsflächen mit Spielgeräten für Jung und Alt
Entlang des Sees
soll ein generationsgerechter Spiel- und Aufenthaltsbereich geschaffen werden.
Besonderer Wert bei der Planung und Umsetzung wird auf die Nutzungsmöglichkeiten
für Menschen mit Handicap gelegt. Durch die Werkstatt für Behinderte Menschen
und dem Wohnheim der Lebenshilfe sowie der Grund- und Mittelschule Hohenroth
hat Inklusion einen sehr hohen Stellenwert in der Gemeinde. Die Planung zur
Umsetzung der Maßnahme findet unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
statt. Die Planungs- und Umsetzungskosten belaufen sich auf etwa 140.000 €.
Sanierung Dorfbrauhaus
Das vollständig
erhaltene Brauhaus aus dem Jahre 1926 soll saniert und wieder in Betrieb gesetzt
werden. Die Planungs- und Sanierungskosten belaufen sich auf etwa 200.000 €.
Daseinsvorsorgegebiet
Gemeindeteil Leutershausen
Umbau und Erweiterung des Spielplatzes,
Zugänglichkeit des Solzbaches
Der Spielplatz in
Leutershausen soll umgebaut und erweitert werden. Die Erweiterung des
Spielplatzes auf Teilbereichen der Fl.Nr. 228 und 227/1 soll eine
generationsübergreifende Nutzung erfahren. Weiterhin soll der Solzbach erlebbar
gemacht werden. Die Planung zur Umsetzung der Maßnahme findet unter Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger statt. Die Planungs- und Umsetzungskosten belaufen
sich auf etwa 200.000 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung zum
Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2021 und die
Fortschreibungsjahre 2022 – 2024 in folgendem Umfang zu:
Daseinsvorsorgegebiet um den Gemeindesee im Gemeindeteil Hohenroth
Begegnungsflächen
mit Spielgeräten für Jung und Alt
Bund-Länder-Programm
Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Fördersatz 60 %
Umsetzung geplant
ab 2021
Programmjahr
2021 140.000
€
Sanierung
Dorfbrauhaus
Bund-Länder-Programm
Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Fördersatz 60 %
Umsetzung geplant
ab 2021
Programmjahr
2021 200.000
€
Daseinsvorsorgegebiet Gemeindeteil Leutershausen
Umbau
und Erweiterung des Spielplatzes – Zugänglichkeit des Solzbaches
Bund-Länder-Programm
Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Fördersatz 60 %
Umsetzung geplant
ab 2021
Programmjahr
2021 200.000
€
Die Gemeinde Hohenroth verpflichtet sich, die erforderlichen Eigenmittel
im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |