Sitzung: 09.11.2020 BHR/011/2020
Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Winkelbungalows mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 35/1 im Ortsteil
Leutershausen vorgelegt.
Die Bauherrnschaft plant ein eingeschossiges Wohnhaus in Winkelform mit
integrierter Doppelgarage. Der Grundriss des Wohngebäudes soll so errichtet
werden, dass der Wohn/Essbereich Richtung Süden, bzw. der Schlafraum Richtung
Westen zeigt. Das Garagentor ist neben der Haustüre geplant.
Die Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Solzbach“ werden
bis auf die festgesetzte Firstrichtung und die östliche Baugrenze eingehalten.
Zur Verwirklichung des Vorhabens werden Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Firstrichtung, sowie der
Überschreitung der Baugrenze im Bereich der Garage erforderlich.
Vor Erstellung der Planunterlagen möchte die Bauherrnschaft abklären, ob
die Befreiungen vom Bauausschuss in Aussicht gestellt werden können.
Der Bebauungsplan „Am Solzbach“ ist erst im Jahr 2019 in Kraft getreten.
Die Regelungen des Bebauungsplanes wurden in Absprache mit dem Gemeinderat
getroffen. Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten, inwieweit der Bauherr
eine Umplanung entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes vornehmen oder ob
den erforderlichen Befreiungen zugestimmt werden soll.
Beschluss:
Der Bauausschuss stellt sein Einvernehmen zur formlosen Bauvoranfrage
zur Errichtung eines Winkelbungalows mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.
Nr. 35/1 im Ortsteil Leutershausen entsprechend den vorgelegten Planskizzen in
Aussicht.
Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen in Bezug auf die
Firstrichtung und die Überschreitung der Baugrenze wird in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |