Bauausschussmitglied André Härder erkundigt sich über die Reinhaltungspflicht der Bürger für die Straßen und Gehwege an einer Kreisstraße.

 

Bürgermeister Georg Straub gibt bekannt, dass Anlieger einer Kreisstraße nur für Reinhaltung des Gehweges verantwortlich sind, nicht für die Reinhaltung der Rinne – dies ist Aufgabe des Landkreises.