Sitzung: 21.07.2021 KHR/002/2021
Bauausschussmitglied André Härder erkundigt sich über die
Reinhaltungspflicht der Bürger für die Straßen und Gehwege an einer
Kreisstraße.
Bürgermeister Georg Straub gibt bekannt, dass Anlieger einer Kreisstraße
nur für Reinhaltung des Gehweges verantwortlich sind, nicht für die Reinhaltung
der Rinne – dies ist Aufgabe des Landkreises.