Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Fl. Nr. 24/1 und Fl. Nr. 340/2, im Talweg 2 A, Hohenroth, Windshausen vorgelegt.

 

Das geplante Vorhaben wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 13.07.2021 als formlose Bauvoranfrage behandelt. Die gemeindliche Zustimmung zu einer Befreiung für die Dachform Zeltdach wurde den Bauherren in Aussicht gestellt. Im Vergleich zur formlosen Bauvoranfrage werden die Stellplätze weiter westlich positioniert und es ist eine Geländeaufschüttung geplant. Durch die Geländeaufschüttung beträgt die Wandhöhe ab mittlerer vorh. Geländehöhe ca. 7,125 m. Der Fertigfußboden im Erdgeschoss liegt ca. 74 cm über der Oberkante der Straße in der Mitte der Zufahrt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 24/1 und 340/2 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lange Eller“. Die 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Lange Eller“ setzt als Dachform Satteldächer, auch in versetzter Form, Pultdächer oder Flachdächer mit einer Neigung von 0° bis 38 ° fest. Als maximale Wandhöhe ist bei Wohngebäuden 7,0 m, als maximale Firsthöhe 10,0 m festgelegt.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform und der Überschreitung der Wandhöhe erforderlich.

 

Der Zustimmung zur Befreiung für die Dachform wurde bereits im Rahmen der formlosen Bauvoranfrage in Aussicht gestellt. Aus gestalterischer Sicht kann der Befreiung für die Überschreitung der festgelegten Wandhöhe ebenfalls zugestimmt werden. Die im Bebauungsplan festgelegte Firsthöhe wird eingehalten. Außerdem wird das Bauvorhaben grundsätzlich begrüßt, da es der Nachverdichtung im Innerortsbereich dient.

 

Es sind ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen.

 

Die Bauherren haben erfolglos versucht die Nachbarunterschriften einzuholen. Die Nachbarbeteiligung wird durch die Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.

 

Hinsichtlich der Erschließung ist festzustellen:

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraße „Talweg“. Die Anbindung an die Wasserversorgung ist durch die vorhandene Versorgungsleitung im Talweg gesichert. Auf dem Grundstück ist noch kein Anschluss vorhanden. Die Entwässerung erfolgt hier im Mischsystem. Auf dem Grundstück ist noch kein Anschluss vorhanden. Eine Kanalanschlussleitung wäre durch die Gemeinde noch herzustellen. Gemäß Entwässerungssatzung ist auf dem Grundstück ein Kontrollschacht durch den Grundstückseigentümer herzustellen. Der Kontrollschacht ist als begehbarer Schacht mit offenem Gerinne auszuführen und unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum vorzusehen.

Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder – sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern.

 


Beschluss:

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Fl. Nr. 24/1 und Fl. Nr. 340/2 im Talweg 2a in Windshausen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen für die Dachform und die Überschreitung der Wandhöhe wird erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8