Sitzung: 14.12.2021 GHR/012/2021
Die Bundesregierung hat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für
Kinder im Grundschulalter zum 1. August 2026 beschlossen. Er gilt zunächst für
Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine
Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind
der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser
umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der
Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht
für die Eltern, das Angebot wahrzunehmen, gibt es nicht.
Der Gemeinderat Hohenroth hat sich bereits 2016 mit der Frage einer
Horteinrichtung beschäftigt und eine Bedarfsabfrage bei den Eltern
durchgeführt. Im Mai 2019 wurde durch den Gemeinderat ein Bedarf von 110
Hortplätzen nach Art. 7 BayKiBiG zur Deckung des örtlichen Bedarfs anerkannt.
Die Umsetzung und Einrichtung ist im Rahmen der anstehenden Sanierung des
(Rest-)Bestandes der ehemaligen Grund- und Mittelschule geplant. Die räumlichen
Voraussetzungen sind hier grundsätzlich gegeben. Die weiteren Planungsschritte
müssen in die Wege geleitet werden. Als Übergangslösung ist die Einrichtung
eines Schülerhortes ab dem kommenden Schuljahr in den vorhandenen modularen
Räumlichkeiten am Sportgelände möglich. Die Abstimmungen mit dem Jugendamt –
Kindergartenfachbereich sind dazu im Gange.
Im Gegensatz zur Mittagsbetreuung ist der Hort eine eigenständige Bildungs-, Erziehungs-, und Betreuungseinrichtung und versteht sich als familienergänzende und -unterstützende Institution außerhalb der Schulzeiten, also auch in den Ferien. Die Kinder werden dabei von pädagogischem Fachpersonal gezielt gefördert und betreut. Nach § 22 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) erfüllt der Hort einen pädagogischen Auftrag als Bildungseinrichtung. Die Förderung der Kinder nach dem BayKiBiG umfasst u. a. Werteorientierung, Sprache, Mathematik, digitale Medien, Naturwissenschaften, Umwelt, Kultur, Musik, Bewegung und Gesundheit. Um das zu garantieren, arbeitet in einem Kinderhort ausgebildetes Fachpersonal. Ein für die Eltern wesentliches Kriterium ist, dass das Hortangebot eine Hausaufgabenbetreuung beinhaltet.
Im Hinblick auf die Bedürfnisse der Familien für eine qualifizierte
Betreuung ihrer Grundschulkinder sowohl als Ergänzung zur Unterrichtszeit als
auch in den Schulferienzeiten bietet eine Hortbetreuung die beste Lösung an.
Der Bedarf stellt sich bereits ab dem Schuljahr 2022/2023 dar. Deshalb wurde
zuletzt eine weitere Elternbefragung durchgeführt. Hierzu wurden 172 Fragebögen
an Familien mit Vorschulkindern und mit Kindern der ersten bis dritten Klassen
der Edmund-Grom-Grundschule Hohenroth ausgegeben. Davon wurden 122 Bögen (≙ 71%) ausgefüllt an die Verwaltung zurückgegeben.
Im Ergebnis zeigt sich, dass ab dem Schuljahr 2022/2023 voraussichtlich
ein Betreuungsbedarf für 76 Kinder besteht. Ein ähnliches Ergebnis wurde
bereits im Rahmen der Bedarfsermittlung im Jahr 2016 prognostiziert. Rund zwei
Drittel der befragten Familien zeigen Interesse an einer Betreuung an allen
Tagen in der Woche. Ein Großteil der Familien ist zudem an einer Buchung bis 15
bzw. 16 Uhr oder darüber hinaus interessiert.
Da sich das Betreuungsangebot nach dem örtlichen Bedarf und den
Bedürfnissen der Eltern richten soll, wird seitens der Verwaltung empfohlen,
die Schaffung eines bedarfsgerechten Hortangebots bereits ab dem Schuljahr
2022/2023 ins Auge zu fassen.
Die Hortplätze sollen in den aktuell von der Mittagsbetreuung genutzten
modularen Räumlichkeiten geschaffen werden. Die Trägerschaft ist sowohl durch
einen Kooperationspartner oder auch durch die Gemeinde selbst möglich. Diese
Fragestellung wird im weiteren Prozess durch den Gemeinderat entschieden.
In der anschließenden Diskussion ging es um die Horträume. Hierzu stehen
die Schulcontainer und diverse Räume in der Schule zur Verfügung.
Die Finanzierung wurde kritisch gesehen, dass den größten Teil die
Gemeinde wohl stemmen muss. Hier werden Fördermaßnahmen abgeklärt. Die
Finanzierung wird anteilig über die Eltern/Gemeinde/Land laufen. Geschätzt wird
der Elternanteil auf 100,00 €/Monat für den Hort. Zum Vergleich kostet ein
Monat in der Mittagsbetreuung 85,00 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Inbetriebnahme des Schülerhorts bereits
ab dem Schuljahr 2022/2023 grundsätzlich ins Auge zu fassen. Die Verwaltung
wird beauftragt, das Vorhaben mit dem örtlichen Jugendamt abzustimmen und alle
Einzelheiten, wie Trägerschaft, Konzeption, etc., rechtzeitig vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |