Die Bundesregierung hat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zum 1. August 2026 beschlossen. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht für die Eltern, das Angebot wahrzunehmen, gibt es nicht.

 

Der Gemeinderat Hohenroth hat sich bereits 2016 mit der Frage einer Horteinrichtung beschäftigt und eine Bedarfsabfrage bei den Eltern durchgeführt. Im Mai 2019 wurde durch den Gemeinderat ein Bedarf von 110 Hortplätzen nach Art. 7 BayKiBiG zur Deckung des örtlichen Bedarfs anerkannt. Die Umsetzung und Einrichtung ist im Rahmen der anstehenden Sanierung des (Rest-)Bestandes der ehemaligen Grund- und Mittelschule geplant. Die räumlichen Voraussetzungen sind hier grundsätzlich gegeben. Die weiteren Planungsschritte müssen in die Wege geleitet werden. Als Übergangslösung ist die Einrichtung eines Schülerhortes ab dem kommenden Schuljahr in den vorhandenen modularen Räumlichkeiten am Sportgelände möglich. Die Abstimmungen mit dem Jugendamt – Kindergartenfachbereich sind dazu im Gange.

 

Im Gegensatz zur Mittagsbetreuung ist der Hort eine eigenständige Bildungs-, Erziehungs-, und Betreuungseinrichtung und versteht sich als familienergänzende und -unterstützende Institution außerhalb der Schulzeiten, also auch in den Ferien. Die Kinder werden dabei von pädagogischem Fachpersonal gezielt gefördert und betreut. Nach § 22 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) erfüllt der Hort einen pädagogischen Auftrag als Bildungseinrichtung. Die Förderung der Kinder nach dem BayKiBiG umfasst u. a. Werteorientierung, Sprache, Mathematik, digitale Medien, Naturwissenschaften, Umwelt, Kultur, Musik, Bewegung und Gesundheit. Um das zu garantieren, arbeitet in einem Kinderhort ausgebildetes Fachpersonal. Ein für die Eltern wesentliches Kriterium ist, dass das Hortangebot eine Hausaufgabenbetreuung beinhaltet.

 

Im Hinblick auf die Bedürfnisse der Familien für eine qualifizierte Betreuung ihrer Grundschulkinder sowohl als Ergänzung zur Unterrichtszeit als auch in den Schulferienzeiten bietet eine Hortbetreuung die beste Lösung an. Der Bedarf stellt sich bereits ab dem Schuljahr 2022/2023 dar. Deshalb wurde zuletzt eine weitere Elternbefragung durchgeführt. Hierzu wurden 172 Fragebögen an Familien mit Vorschulkindern und mit Kindern der ersten bis dritten Klassen der Edmund-Grom-Grundschule Hohenroth ausgegeben. Davon wurden 122 Bögen ( 71%) ausgefüllt an die Verwaltung zurückgegeben.

 

Im Ergebnis zeigt sich, dass ab dem Schuljahr 2022/2023 voraussichtlich ein Betreuungsbedarf für 76 Kinder besteht. Ein ähnliches Ergebnis wurde bereits im Rahmen der Bedarfsermittlung im Jahr 2016 prognostiziert. Rund zwei Drittel der befragten Familien zeigen Interesse an einer Betreuung an allen Tagen in der Woche. Ein Großteil der Familien ist zudem an einer Buchung bis 15 bzw. 16 Uhr oder darüber hinaus interessiert.

 

Da sich das Betreuungsangebot nach dem örtlichen Bedarf und den Bedürfnissen der Eltern richten soll, wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Schaffung eines bedarfsgerechten Hortangebots bereits ab dem Schuljahr 2022/2023 ins Auge zu fassen.

 

Die Hortplätze sollen in den aktuell von der Mittagsbetreuung genutzten modularen Räumlichkeiten geschaffen werden. Die Trägerschaft ist sowohl durch einen Kooperationspartner oder auch durch die Gemeinde selbst möglich. Diese Fragestellung wird im weiteren Prozess durch den Gemeinderat entschieden.

 

In der anschließenden Diskussion ging es um die Horträume. Hierzu stehen die Schulcontainer und diverse Räume in der Schule zur Verfügung.

 

Die Finanzierung wurde kritisch gesehen, dass den größten Teil die Gemeinde wohl stemmen muss. Hier werden Fördermaßnahmen abgeklärt. Die Finanzierung wird anteilig über die Eltern/Gemeinde/Land laufen. Geschätzt wird der Elternanteil auf 100,00 €/Monat für den Hort. Zum Vergleich kostet ein Monat in der Mittagsbetreuung 85,00 €.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Inbetriebnahme des Schülerhorts bereits ab dem Schuljahr 2022/2023 grundsätzlich ins Auge zu fassen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vorhaben mit dem örtlichen Jugendamt abzustimmen und alle Einzelheiten, wie Trägerschaft, Konzeption, etc., rechtzeitig vorzubereiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15