Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth hat in seiner Sitzung am 11.10.2016 die Aufstellung der Bebauungspläne „Am Sportplatz II“ und „Veitsberg III“ in Hohenroth beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Am 16.05.2017 wurde beschlossen, beide Bebauungspläne unter dem Titel „Burgblick“ zusammenzufassen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen gem. § 4 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 07.06.2017 bis 06.07.2017. In der Gemeinderatssitzung vom 18.01.2021 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Bebauungsplan, einschließlich Begründung und Umweltbericht, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 18.01.2021 gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB, wurde die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung, sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen beschlossen.

 

Die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 08.02.2021 bis 12.03.2021, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Die Bekanntgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 28.01.2021, durch öffentlichen Aushang. Zusätzlich wurden die Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Hohenroth zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Mit Schreiben vom 29.01.2021 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Nachbarkommunen von der öffentlichen Auslegung informiert und erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf, bis zum 12.03.2021 gebeten.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2021 wurden die durch die eingegangenen Stellungnahmen vorgetragenen Einwände und Anregungen behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Bebauungsplan, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2021 gebilligt. Aufgrund der Änderungen wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Nachbargemeinden beschlossen. Dabei wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Auslegungsfrist auf 2 Wochen verkürzt wird.

 

Der Bebauungsplanentwurf in der überarbeiteten und gebilligten Fassung vom 18.10.2021, einschließlich der Begründung, des Umweltberichtes und des Schallschutzgutachtens, lagen in der Zeit vom 08.11.2021 bis 22.11.2021 erneut öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Bekanntgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 29.10.2021 durch ortsübliche Bekanntmachung sowie Bereitstellung der Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Hohenroth. Mit Schreiben vom 29.10.2021 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf bis zum 22.11.2021 gebeten. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wurde die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzungen berührten nachfolgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt:

 

1.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht

2.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technisches Bauamt, Tiefbau

3.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

4.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Umweltamt, Naturschutzverwaltung

5.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Verkehrswesen

6.      Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

7.      Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

8.      Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

9.      Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

10.   Abwasserverband Saale-Lauer

11.   Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale, SG III/3, Straßen- und Verkehrswesen

12.   Stadt Bad Neustadt a. d. Saale

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Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden von Bürgern keine Einwände zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vorgetragen.

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Auf Anfrage der Stadt Bad Neustadt wurde die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 26.11.2021 verlängert.

 

____________________________________________________________________________

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der erneuten Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:

 

1.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Umweltamt, Naturschutzverwaltung

2.      Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale, SG III/3, Straßen- und Verkehrswesen

 

____________________________________________________________________________

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der erneuten Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben und in dieser ihr Einverständnis mit der Aufstellung des Bebauungsplanes geäußert:

 

1.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht

2.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

 

____________________________________________________________________________

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbarkommunen, haben eine Stellungnahme abgegeben und darin erneut Einwände bzw. Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgetragen:

 

1.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technisches Bauamt, Tiefbau

2.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Verkehrswesen

3.      Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

4.      Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

5.      Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

6.      Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

7.      Abwasserverband Saale-Lauer

8.      Stadt Bad Neustadt a. d. Saale

__________________________________________________________________________

 

 

 

 

 

A)    BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE SOWIE NACHBARKOMMUNEN

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei der Würdigung eine objektive Abwägung der Privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss:

 

 

 

1.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, technisches bauamt - tiefbau vom 09.11.2021

 

Das technische Bauamt, Abteilung Tiefbau, hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Zu 1. Fahrbahnbreite Kreisstraße NES 21:

Die konkreten Parameter für den Straßenraum des Kreisverkehrs, werden im Rahmen der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung mit dem Tiefbauamt des Landratsamtes Rhön-Grabfeld abgestimmt. Eine detaillierte und tiefergehende Bemessung im Bebauungsplan und eine Änderung der Planunterlagen ist aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich.

 

Zu 2. Bepflanzung entlang der Kreisstraße:

Bei der Bepflanzung des Baugebietes wird darauf geachtet, dass hierdurch keine Beeinträchtigungen der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs entstehen können. Die Grünstreifenbreite von 2,25 m entspricht der gängigen Praxis. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Kreisstraße in diesem Bereich zur „Ortsstraße“ aus- bzw. umgebaut wird.

 

Zu 3. Erschließung Grundstücke südöstlich des Kreisverkehrs:

Die Verwaltung wird im Zuge der Bauantragsstellung darauf achten, dass die Zufahrten über die südlich des KV-Platzes gelegenen Wohnwege I und K, oder – mit ausreichendem Abstand zum Fahrbahnteiler – über die Straße C vorgesehen werden. Im Planteil „Bebauung beispielhaft“ ist dies entsprechend dargestellt. Auf dieser Grundlage können Stauungen oder Behinderungen auf der Kreisstraße, wirksam unterbunden werden. Eine bauleitplanerische Regelung durch zeichnerische oder textliche Festsetzung, wird nicht für notwendig erachtet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

2.    Stellungnahme landratsamt rhön-grabfeld, VERKEHRSWESEN vom 17.11.2021

 

Die Untere Straßenverkehrsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass grundsätzlich keine Einwände gegen die vorgelegte Planung bestehen.

Die Radwegeführung wurde, unter Berücksichtigung der Planungshinweise der Unteren Verkehrsbehörde, im Rahmen der erneuten Beteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) bereits optimiert. So wurde teilweise die Gehwegbreite am Kreisverkehrsplatz verbreitert. Aus Sicht der Gemeinde wurden die vorgesehenen Breiten ausreichend und gemäß den geltenden Richtlinien bemessen. Im Rahmen der konkreten Entwurfs- und Ausführungsplanung für den Kreisverkehr bzw. die betroffene Teilstrecke der Kreisstraße, wird sowohl die Untere Verkehrsbehörde als auch das Tiefbauamt des Landkreises direkt beteiligt. Dabei werden nochmals alle anzusetzenden straßenbaulichen Parameter der Verkehrsflächen abgestimmt.

Gemäß § 1 BauGB sind in der Bauleitplanung u.a. die Belange „des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung…“ zu berücksichtigen. Die aktuellen bauleitplanerischen Darstellungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, sind diesbezüglich ausreichend definiert, um die geplante städtebauliche und verkehrliche Konzeption zu bestimmen. Eine noch tiefergehende Betrachtung in diesem Rahmen, ist nicht erforderlich.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

 

3.    Stellungnahme REGIONALER PLANUNGSVERBAND MAIN-RHÖN vom 19.11.2021

 

Der Regionale Planungsverband Main-Rhön hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Gemeinderat nimmt die positive Rückmeldung zum Bedarfsnachweis zur Kenntnis.

 

Der Großteil der Bauinteressenten strebt die Errichtung eines Einzelhauses an. Hierdurch sieht sich die Gemeinde in der Pflicht, den Großteil der Bauplätze entsprechend für eine Einzelhausbebauung vorzusehen. Zusätzlich sieht der Bebauungsplan auch die Errichtung von Mehrfamilienhäusern bzw. Geschosswohnungsbau (II+SG, III+SG) vor. Diese Bereiche des Wohngebietes können grundsätzlich auch für seniorengerechte Wohnformen genutzt werden, sofern sich hierfür der Bedarf abzeichnen sollte.

 

Aufgrund des dargelegten Nachweises im Rahmen des gesamten Bauleitplanverfahrens, sieht die Gemeinde dringenden Bedarf gegeben, das gesamte Plangebiet zu erschließen. Sollte im Zuge der Ausführungsplanung der Bedarf nach Wohnbauflächen sinken, wird sich die Gemeinde zu gegebener Zeit mit der Möglichkeit zur Bildung von Bauabschnitten beschäftigen. Die städteplanerische Konzeption lässt dies problemfrei zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

4.    Stellungnahme REGIERUNG VON UNTERFRANKEN, HÖHERE LANDESPLANUNGSBEHÖRDE vom 18.11.2021

 

Die Höhere Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Zu 1. Landesplanerische Stellungnahme:

Die Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde zu Ziffer 1., ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme des RPV Main-Rhön vom 19.11.2021.

Um Wiederholungen zu vermeiden, verweist der Gemeinderat auf seine Beschlussfassung zur v. g. Stellungnahme des RPV Main-Rhön.

 

Zu 2. Stellungnahme Städtebau:

Der Gemeinderat nimmt die weiterhin erhobenen Bedenken des Sachgebietes „Städtebau“ zur Kenntnis. Vom Gemeinderat wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen im Rahmen der nochmaligen Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (hier: Verkehrsflächen, Ausgleichsflächen, Lärmschutz, Entsorgung Regenwasser, Grenzgaragen) des Bebauungsplanes abgegeben werden konnten.

Die Höhere Landesplanungsbehörde sowie der Regionale Planungsverband Main-Rhön haben mitgeteilt, dass der Bedarfsnachweis hinreichend dargestellt wurde.

 

Im Sinne einer vollständigen Abwägung der Stellungnahme, stellt der Gemeinderat jedoch, in Ergänzung der bisherigen Beschlussfassung zu diesem Thema, zusätzlich folgendes fest:

 

Im Baugebiet Landwehr wurde den Bauwerbern durch die Gemeinde Hohenroth, im Rahmen des notariellen Kaufvertrages, eine Bauverpflichtung (3 Jahre) auferlegt. Das Baugebiet Landwehr ist aufgrund dessen vollständig bebaut. Auch im neuen Baugebiet "Burgblick" erfolgt die Veräußerung der Grundstücke durch die Gemeinde Hohenroth. Eine Bevorratung, und somit die Gefahr von längerfristigen Baulücken, ist auch hier ausgeschlossen, da die Gemeinde auch hier im Rahmen einer Bauverpflichtung (3 Jahre), abgesichert durch die Kaufurkunde, dies verhindert. Die Festsetzung einer Bauverpflichtung im Bebauungsplan ist deshalb nicht notwendig.

Weiterhin wird angemerkt, dass die Gemeinde Hohenroth konsequent ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 BauGB anwendet. Das Vorkaufsrecht kann hierbei jedoch vom neuen Grundstückseigentümer, abgewendet werden (§ 27 BauGB), wenn dieser eine Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren eingeht.

Die Gemeinde Hohenroth wendet somit alle gesetzlichen Möglichkeiten an, die ihr zustehen, um eine Bevorratung, bzw. Bodenspekulation zu verhindern.

 

Die Begründung des Bebauungsplanes wird durch die vorstehenden Angaben ergänzt.

 

Zu 3. Hinweise:

Nach Abschluss des Verfahrens werden die Planunterlagen entsprechend der Stellungnahme übermittelt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

 

5.    Stellungnahme wasserwirtschaftsamt bad kissingen vom 04.11.2021

 

Das WWA Bad Kissingen hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die überarbeiteten Bebauungsplanunterlagen grundsätzlich keine Einwände bestehen.

 

Wie gewünscht, wird das WWA, der Abwasserverband Saale-Lauer sowie die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale rechtzeitig am Verfahren der Entwässerungsplanung, im Zuge der Ausführungsplanung, beteiligt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

6.    Stellungnahme AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG UNTERFRANKEN vom 10.11.2021

 

Das ALE Unterfranken hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine flurbereinigungsrechtlichen Bedenken bestehen.

 

Der Verweis auf das Festhalten an der Stellungnahme vom 22.02.2021, wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat hält es nicht für erforderlich, ergänzende Ausführungen zur Abwägung der Stellungnahme der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2021, welche dem ALE Unterfranken mitgeteilt wurde, festzustellen. Die Höhere Landesplanungsbehörde sowie der Regionale Planungsverband Main-Rhön haben in ihren Stellungnahmen mitgeteilt, dass der Bedarfsnachweis hinreichend dargestellt wurde.

Auf die bisherigen Beschlussfassungen bzw. auf die Ausführungen in der Begründung wird nochmals verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

 

7.    Stellungnahme abwasserverband saale-lauer vom 10.11.2021

 

Der Abwasserverband hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Ausführungen des AV Saale-Lauer nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Zu dem Thema der Entwässerung wurden im Rahmen des vorliegenden Bauleitplanverfahrens, sehr umfangreiche Gespräche zur Abstimmung geführt. Im Rahmen seiner bisherigen Abwägung hierzu, hat der Gemeinderat detailliert und in der notwendigen Tiefe dargelegt, wie die Baugebietsentwässerung erfolgen kann, ohne dass die Unterlieger nachteilig beeinträchtigt werden. An dieser Abwägung wird auch weiterhin festgehalten.

Das WWA Bad Kissingen hat sich mit erneuter Stellungnahme einverstanden mit der geplanten Vorgehensweise gezeigt, und keine grundlegenden wasserwirtschaftlichen Bedenken vorgetragen. Der AV Saale-Lauer, die Stadt Bad Neustadt und das WWA werden frühzeitig in die konkrete Entwässerungsplanung mit einbezogen. Alle erforderlichen Nachweise werden in diesem Rahmen geführt.

 

Die sonstigen Planungshinweise der Stellungnahme, zur Schmutzwasserableitung mit Pumpstation, zum Kanalbestand im Geltungsbereich 5 und zur Übergabe eines Kanalbestandsplanes, werden berücksichtigt. Auch hierzu wird nochmals auf die bisherigen Beschlüsse und die Angaben in der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

8.    Stellungnahme STADT BAD NEUSTADT A.D. SAALE vom 26.11.2021

 

Die Stadt Bad Neustadt a.d. Saale hat sich mit o.g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Stellungnahme der Stadt Bad Neustadt nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis, ebenso die wiederholt vorgetragenen Bedenken zur geplanten Vorgehensweise.

 

Natürlich liegt es im Sinne des Gemeinderates, auch die Stadt Bad Neustadt a.d. Saale an der konkreten Erschließungsplanung für die Ableitung des Niederschlagswassers zu beteiligen. In die Begründung zum Bebauungsplan wird dies deshalb explizit noch eingefügt.

Im Weiteren wird seitens der Gemeinde Hohenroth, an der bisherigen Beschlussfassung zu diesem Thema festgehalten. Die Vorlage einer ausgearbeiteten Entwässerungsplanung zum jetzigen Zeitpunkt ist ausgeschlossen. Das WWA Bad Kissingen hat in seiner nunmehr vorgetragenen Stellungnahme, keine grundsätzlichen Bedenken mehr geäußert. Voraussetzung hierfür ist die Erbringung der erforderlichen Nachweise unter konkreter frühzeitiger Beteiligung des WWA, des AV Saale-Lauer und der Stadt Bad Neustadt, bei der planerischen Umsetzung. Dieser Forderung wird entsprochen.

Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens wird sichergestellt, dass die Stadt Bad Neustadt keine Verschlechterung zur jetzigen Situation erleiden darf.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 


C)   SATZUNGSBESCHLUSS

 

Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Die erneut vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. der Nachbarkommune Bad Neustadt a.d. Saale, wurden geprüft und durch Beschluss abgewogen.

Materielle Planänderungen oder -ergänzungen sind aufgrund der Beschlussfassung nicht erforderlich. Die redaktionellen Anpassungen bzw. Ergänzungen der Begründung haben keine Auswirkungen auf die angestrebte städtebauliche Ordnung, das Planungsziel oder die Grundzüge der Planung, und bedingen keine erneute Auslegungspflicht im Sinne des § 4a Abs. 3 BauGB.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Burgblick“ - bestehend aus dem Planwerk mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht, sowie Schallschutzgutachten - kann als Satzung beschlossen werden.

 

 

Beschluss:

 

Die Begründung mit Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Burgblick“, in der Fassung vom 14.12.2021, inkl. Schallschutzgutachten, wird gebilligt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth beschließt gemäß § 10 BauGB, den Bebauungsplan „Burgblick“, in der Fassung vom 14.12.2021 wie folgt als Satzung:

 

 

 

 

Satzung

 

des Bebauungsplans „Burgblick“

der Gemeinde Hohenroth

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenroth hat am 14.12.2021 den Bebauungsplan „Burgblick“ in der Fassung vom 14.12.2021 aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), in der jeweils geltenden Fassung, als Satzung beschlossen.

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Burgblick“ ergibt sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 14.12.2021

 

§ 2 Bestandteile der Satzung

 

Der Bebauungsplan „Burgblick“ besteht aus dem zeichnerischen Teil, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Integrierter Grünordnung und Umweltbericht vom 14.12.2021.

 

 

 

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

 

Ordnungswidrig im Sinne von Art 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer aufgrund von Art. 81 BayBO ergangenen Vorschriften der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt.

 

§ 4 Inkrafttreten

 

Der Bebauungsplan „Burgblick“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Burgblick“ in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15