Der Gemeinderat Hohenroth hat in der Sitzung vom 12.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“ beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 9 ha großen Solarparks nördlich von Leutershausen zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

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Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB, mit öffentlicher Darlegung und Anhörung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, in der Fassung vom 30.08.2021, hat in der Zeit vom 11.10. 2021 bis 12.11.2021 stattgefunden. In dieser Zeit gingen bei der Gemeinde Hohenroth keine Stellungnahmen ein.

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Die Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB, mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Bebauungsplanes, in der Fassung vom 30.08.2021, hat in der Zeit vom 05.10.2021 bis zum 12.11.2021 stattgefunden. In dieser Zeit gingen bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt 27 Stellungnahmen ein, 6 der angeschriebenen 33 Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben. 27 Träger öffentlicher Belange haben keine Einwände erhoben bzw. ihr Einverständnis geäußert oder sehen ihre Belange als nicht betroffen. 15 Träger öffentlicher Belange haben Hinweise geäußert bzw. Bedingungen aufgeführt.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben:

 

1.      Abwasserverband Saale-Lauer

2.      Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

3.      Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

4.      Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

5.      Bayernwerk Netz GmbH

6.      Landratsamt Rhön-Grabfeld / Baurechtsreferat

7.      Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisplanung

8.      Landratsamt Rhön-Grabfeld / Untere Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde

9.      Landratsamt Rhön-Grabfeld / Wasserrecht

10.   Regierung von Mittelfranken / Luftamt Nordbayern

11.   Regierung von Unterfranken

12.   Regionaler Planungsverband Main-Rhön

13.   TransnetBW GmbH

14.   Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

15.   Bayerische Rhöngas

16.   Landratsamt Rhön-Grabfeld / Technischer Immissionsschutz

17.   PLEdoc GmbH

18.   Regierung von Oberfranken / Bergamt Nordbayern

19.   Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde Niederlauer

20.   Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde Schönau a. d. Brend

21.   Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde Salz

22.   Landratsamt Rhön-Grabfeld / Untere Naturschutzbehörde

23.   Landratsamt Rhön-Grabfeld / Gesundheitsamt

24.   Stadt Bad Neustadt a. d. Saale

25.   Amt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung

26.   Bayerischer Bauernverband

27.   Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

28.   Kabel Deutschland

29.   Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisstraßenbauverwaltung

30.   Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisbrandrat

31.   Überlandwerk Rhön GmbH

32.   VG Bad Neustadt / Sachgebiet II/3

33.   VG Bad Neustadt / Sachgebiet I/4

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Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

  1. Bayerischer Bauernverband
  2. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  3. Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisstraßenbauverwaltung
  4. Überlandwerk Rhön GmbH
  5. VG Bad Neustadt / Sachgebiet II/3
  6. VG Bad Neustadt / Sachgebiet I/4

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Folgende Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen ihrer Stellungnahme keine Einwände erhoben bzw. Hinweise vorgetragen oder mitgeteilt, dass sie ihre Belange als nicht betroffen sehen:

 

1.    Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisplanungsstelle

2.    Landratsamt Rhön-Grabfeld / Untere Naturschutzbehörde

3.    Landratsamt Rhön-Grabfeld / Technischer Immissionsschutz

4.    Transnet BW GmbH (Suedlink)

5.    Deutsche Telekom Technik GmbH

6.    Regierung von Oberfranken / Bergamt Nordbayern

7.    Regierung von Mittelfranken / Luftamt Nordbayern

8.    PLEdoc GmbH

9.    Bayerische Rhöngas

10.  Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde Niederlauer

11.  Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde Schönau a. d. Brend

12.  Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde Salz

____________________________________________________________________________

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Anregungen oder Hinweise vorgetragen:

 

1.   Regierung von Unterfranken

2.   Regionaler Planungsverband Main-Rhön

3.   Landratsamt Rhön-Grabfeld / Baurechtsreferat

4.   Landratsamt Rhön-Grabfeld /Wasserrecht

5.   Landratsamt Rhön-Grabfeld / Untere Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde

6.   Landratsamt Rhön-Grabfeld / Gesundheitsamt

7.   Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisbrandrat

8.   Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

9.   Abwasserverband Saale-Lauer

10.          Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

11.          Amt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung

12.          Kabel Deutschland / Vodafone

13.          Bayernwerk Netz GmbH

14.          Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

15.          Stadt Bad Neustadt a. d. Saale, Bauverwaltung

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BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei der Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

 

 

1.    Stellungnahme REGIERUNG v. UNTERFRANKEN vom 08.11.2021

 

Die Regierung von Unterfranken hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

 

Die Planung entspricht den Erfordernissen der Raumordnung nur, wenn im Hinblick auf das

Landschaftsschutzgebiet die zuständigen Naturschutzbehörden keine Einwände erheben.

 

Zusammenfassung der Hinweise und Bedingungen:

Erneuerbare Energien Den Festlegungen 6.2.1 LEP sowie B VII 1.2. RP3, wonach erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen sind, wird Rechnung getragen.

 

Landschaftsbild und Erholung:

Da das Plangebiet kein vorbelasteter Standort ist, ist der Aspekt einer möglichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wesentlich.

Der Standort liegt im Bereich der Landschaftsbildeinheit „Hügelland nordwestlich von Bad Neustadt“ mit mittlerer charakteristischer landschaftlicher Eigenart und mittlerer Erholungswirksamkeit. Den Anforderungen zur Einbindung der Anlagen in die umgebende Landschaft und der Minderung der Sichtbarkeit wird ausreichend Rechnung getragen. Auch die Erholungseignung der Landschaft wird nicht erheblich beeinträchtigt.

Die Auswirkungen auf den Aussichtspunkt „Hohenrother“ südlich des Planungsgebiets sind zu ergänzen. Hinsichtlich der Bewertung auf das Landschaftsbild sowie der Betroffenheit des Landschaftsschutzgebietes ist der Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde ein besonderes Gewicht beizumessen.

 

Heilquellenschutzgebiet:

Da das Plangebiet innerhalb eines Heilwasserschutzgebietes liegt, ist der Stellungnahme der zuständigen Wasserwirtschaftsbehörden ein besonderes Gewicht beizumessen.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Untere Naturschutzbehörde hat mit Stellungnahme vom 12.11.2021 keine Einwände, Bedenken oder Hinweise Vorgetragen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass im Rahmen der Standortprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Planungsbüro Glanz, Leutershausen den Belangen des Naturschutzes entsprochen werden.

 

Im Übrigen werden die Hinweise zur Kenntnis genommen. Die Auswirkungen auf den Aussichtspunkt „Hohenrother“ sind zu ergänzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

2.    Stellungnahme REGIONALER PLANUNGSVERBAND vom 09.11.2021

 

Der Regionale Planungsverband hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverband ist gegenüber der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken Inhaltsgleich und bis aus wenige Ausnahmen auch wortgleich.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme der Regierung von Unterfranken verwiesen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

 

 

3.    Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD / BAURECHTSREFERAT vom 15.10.2021

 

Das Baurechtsreferat vom Landratsamt Rhön-Grabfeld hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Keine Einwendungen

 

Hinweise:

Die Rundschreiben der Obersten Baubehörde des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind zu beachten.

Dazu kann die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans entsprechend §30 Abs. 1 BauGB empfohlen werden, da dies eine verfahrensfreie Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage ermöglicht/voraussetzt.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die in den Stellungnahmen genannten Rundschreiben haben bei der Erstellung des Bebauungsplans Beachtung gefunden, es wird ein qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

Im Übrigen werden die Hinweise zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

 

4.    Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD / WASSERRECHT vom 02.11.2021

 

Die Wasserrechtsverwaltung am Landratsamt Rhön-Grabfeld hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

keine Einwände

 

Hinweis:

Auf die Lage im Heilquellenschutzgebiet mit einer erlaubnisfreien Bohr- und Grabtiefe von

60 m wird hingewiesen.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Ein Hinweis auf das Heilquellenschutzgebiet und die resultierenden Vorschriften sind als nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

5.    Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD / UNTERE ABFALLRECHTS- UND BODENSCHUTZBEHÖRDE vom 07.10.2021

 

Die Untere Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

keine Bedenken, keine Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen im Planbereich bekannt

 

Hinweise:

Die fünfstufige Abfallhierarchie ist mit dem Ziel einzuhalten, Verluste der natürlichen Bodenfunktion zu minimieren.

 

Ein Bodenschutzkonzept soll Beachtung finden, um baubedingte Veränderungen der physikalischen Bodeneigenschaften zu vermeiden.

 

Ein Bodenmanagementkonzept samt Massebilanz zur Abfallvermeidung, zum Ressourcenschutz und zur Verwertung bzw. Entsorgung von Überschussmassen erstellt werden.

 

Im Rahmen des Baugrundgutachtens sind auch bodenkundliche Untersuchungen zielführend, um Hinweise auf erhöhte Stoffgehalte oder humusreiche Böden zu erhalten.

Überschüssiger Bodenaushub ist bevorzugt am Entstehungsort zu verwerten, Aufbringung auf ortsnahen Flächen ist vorab mit der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen.

 

Bei Auffüllungen mit Bodenmaterial von anderen Herkunftsorten ist dies durch die Untere Bodenschutzbehörde vor dem Einbau zu prüfen. Bei Recyclingmaterial sind besondere Anforderungen zu beachten. In Heilquellenschutzgebieten ist der Einbau von Recyclingmaterial ohne auseichende Deckschichten verboten.

 

Es sind keine Informationen über Altlasten aktenkundig. Sollten Anzeichen für Altlasten oder offensichtliche Störungen (z.B. künstliche Auffüllungen) auftreten, ist die Untere Bodenschutzbehörde zu informieren, zudem ist ein Sachverständiger hinzuzuziehen.

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Auf die Mitteilungspflicht bei Verdacht auf Altlasten wird im Bebauungsplan bereits hingewiesen. Ein Hinweis auf das Heilquellenschutzgebiet und die resultierenden Vorschriften sind als nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

 

6.    Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD / Gesundheitsamt vom 03.11.2021

 

Das Gesundheitsamt am Landratsamt Rhön-Grabfeld hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Einverständnis mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der 16. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Hinweis:

Auflagen, die sich aus der Heilquellenschutzgebietsverordnung sowie deren Verbotskatalog ergeben, sind einzuhalten.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Ein Hinweis auf das Heilquellenschutzgebiet und die resultierenden Vorschriften sind als nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

 

7.    Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD / Kreisbrandrat vom 10.11.2021

 

Der Kreisbrandrat hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme / Hinweise:

Die Zufahrten müssen für geeignete Feuerwehrfahrzeuge (10t Achslast, 2,50m Breite, 3,5m Höhe, 10 m Länge) ausgebaut sein. Am Zufahrtstor ist die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen anzubringen, diese ist auch der örtlichen Feuerwehr bekannt zu geben. Das zuständige Energieversorgungsunternehmen ist bei der Brandschutzdienststelle zu hinterlegen. Es wird empfohlen, DC-Trennschalter zu installieren, Gleichspannungsleitungen zu kennzeichnen, Feuerlöscher vorzuhalten und die Feuerwehr einzuweisen.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Hinweise und Empfehlungen sind bereits im Vorentwurf, auf den sich die Stellungnahme bezieht, enthalten. Im Übrigen werden die Hinweise zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

 

8.    Stellungnahme WASSERWIRTSCHAFTSAMT BAD KISSINGEN vom 04.11.2021

 

Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Keine grundlegenden Bedenken

 

Hinweise:

Der Geltungsbereich liegt in Zone H des festgesetzten quantitativen Heilquellenschutzgebietes von Bad Neustadt a. d. Saale. Für Grab- und Bohrarbeiten tiefer als 60 Meter ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

 

Es liegen keine Planungen oder Maßnahmen des Wasserwirtschaftsamts im Geltungsbereich des Bebauungsplans.

Es befindet sich kein Oberflächengewässer im Wirkungsbereich des Vorhabens.

Der Geltungsbereich liegt nicht in einem Karstgebiet.

 

Einwirkungen auf das Grundwasser:

Da die Modultische ohne Fundamente verankert werden und die flächenversiegelnden Maßnahmen auf ein Minimum begrenzt sind, versickert Niederschlagswasser breitflächig, so dass die Grundwasserneubildungsrate weitgehendst erhalten bleibt.

 

Zusätzliche Vorschläge für Festsetzungen/Hinweise zu den unter Punkt „C. Hinweise“ bereits genannten (Reinigung und Einbringtiefe):

„Farbanstriche oder Farbbeschichtungen an den Rammprofilen sind nicht zulässig.“

„Sind im Rahmen von Bauvorhaben Maßnahmen geplant, die in das Grundwasser eingreifen (z.B. Grundwasserabsenkungen durch Bauwasserhaltung, Herstellen von Gründungspfählen oder Bodenankern mittels Injektion), so ist rechtzeitig vor deren Durchführung mit der Kreisverwaltungsbehörde bezüglich der Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis Kontakt aufzunehmen.“

 

Wasserversorgung:

Die Beurteilung der Löschwasserversorgung sollte durch den Kreisbrandrat erfolgen.

 

Abwasserentsorgung:

Niederschlagswasser wird nicht gesammelt, sondern fließt über den Bauteilrand und versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Es wird davon ausgegangen, dass kein Schmutzwasser anfällt.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Ein Hinweis auf das Heilquellenschutzgebiet und die resultierenden Vorschriften sind als nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Die zusätzlichen Vorschläge für die Festsetzungen bzw. Hinweise sind ebenfalls in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Die Gemeinde wird in Absprache mit dem Wassermeister eine Beurteilung der Löschwasserversorgung vornehmen.

Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

 

9.    Stellungnahme ABWASSERVERBAND SAALE-LAUER vom 06.10.2021

 

Der Abwasserverband Saale-Lauer hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

 

Hinweis:

Das Gebiet des Bebauungsplans fällt nicht in das Gebiet zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hohenroth. Die Einspeisung des erzeugten Stroms in das Netz des örtlichen Energieversorgers erfolgt über die nächste technisch mögliche Anbindung zur Mittelspannung. Im Zuge dieses Leitungsbaus sind die vorhandenen Kanäle

im Ortsbereich zu berücksichtigen.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

 

10.  Stellungnahme AMT FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN vom 14.10. und 26.10.2021

 

Das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten hat sich mit o. g. Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert. Die Stellungnahmen wurden zweimal der Gemeinde Wort- und Inhaltsgleich übersandt.

Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

 

Hinweise:

Die überplanten Flächen liegen in der benachteiligten Agrarzone.

Bonität:                   ca. 4% der Flächen weisen 17 Ackerzahlen aus,

                               ca. 96% der Flächen weisen 27 bis 32 Ackerzahlen aus.

Es handelt sich um Ackerland, dessen Bonität im unteren Durchschnitt der Gemeinde liegt.

 

Die Befahrbarkeit der angrenzenden Flurwege mit modernen landwirtschaftlichen Maschinen muss sichergestellt sein und darf durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. Einzäunungen nicht eingeschränkt werden.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

11.  Stellungnahme AMT FÜR DIGITALISIERUNG, BREITBAND UND VERMESSUNG vom 20.10.2021

 

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

 

Hinweise:

Im Hinblick auf das GDI-Projekt „Standardisierte Bereitstellung der Bauleitpläne im Internet“ wird zur Minimierung der Kosten der Gemeinde empfohlen, sich den rechtskräftigen Bauleitplan georeferenziert, gezippt im Format jpg oder tif in einer Auflösung von 300 dpi vom Planfertiger liefern zu lassen. Im gleichen Format und Auflösung

soll die Legende, die Hinweise und Festsetzungen (ggf. mit Begründung) im pdf-Format bereitgestellt werden. Bei der Breitbanderschließung sollte darauf geachtet werden, dass das Gebiet mit Glasfaser (FTTB/FTTH) erschlossen wird. Bandbreiten weniger als 100 Mbits/s sind nicht zukunftsfähig.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

 

12.  Stellungnahme VODAFONE KABEL DEUTSCHLAND GMBH vom 08.11.2021

 

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Keine Einwände

 

Hinweis:

Im Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen des Unternehmens. Bei objektkonkreten Bauvorhaben wird eine Stellungnahme mit Auskunft über den vorhandenen Leitungsbestand abgegeben.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Laut den angeforderten Leitungsplänen befinden sich keine Telekommunikationsanlagen im Geltungsbereich, sondern lediglich auf den angrenzenden Flurwegen (Flurnummer 1599).

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

 

13.  Stellungnahme BAYERNWERK NETZ GMBH vom 09.11.2021

 

Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Keine Einwände

 

Hinweise:

Für eine eventuelle Einspeisung von Energie in das Stromnetz des Unternehmens muss eine

Netzverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Die Zustimmung zum Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan ersetzt nicht die Einspeisezusage.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

 

14.  Stellungnahme AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG vom 20.10.2021

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Keine Bedenken

 

Hinweis:

Für das Gebiet ist kein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz vorgesehen.

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

 

15.  Stellungnahme Stadt Bad Neustadt a. d. Saale vom 11.11.2021

 

Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben

 

 

 

Zusammenfassung Stellungnahme:

Keine Einwendungen

 

Hinweis:

Weitere Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, liegen der Behörde nicht vor.

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 


Beschluss:

 

Der vom Planungsbüro Röder, Lohr a. Main, aufgrund der vorangegangenen Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“ mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Hohenroth einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 29.11.2021, wird vom Gemeinderat gebilligt.

 

Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sollen gleichzeitig erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15