Sitzung: 14.12.2021 GHR/012/2021
Der Gemeinderat Hohenroth hat in der Sitzung vom 12.10.2020 die Aufstellung
des Bebauungsplans „Solarpark Zwölfäcker“ beschlossen, um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 9 ha großen
Solarparks nördlich von Leutershausen zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss
wurde am 21.10.2020 ortsüblich bekannt gemacht.
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Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB, mit öffentlicher
Darlegung und Anhörung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, in der Fassung vom 30.08.2021,
hat in der Zeit vom 11.10. 2021 bis 12.11.2021 stattgefunden. In dieser Zeit
gingen bei der Gemeinde Hohenroth keine Stellungnahmen ein.
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Die Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB, mit öffentlicher
Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Bebauungsplanes, in der Fassung
vom 30.08.2021, hat in der Zeit vom 05.10.2021 bis zum 12.11.2021
stattgefunden. In dieser Zeit gingen bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad
Neustadt 27 Stellungnahmen ein, 6 der angeschriebenen 33 Träger öffentlicher
Belange haben keine Stellungnahme abgegeben. 27 Träger öffentlicher Belange
haben keine Einwände erhoben bzw. ihr Einverständnis geäußert oder sehen ihre
Belange als nicht betroffen. 15 Träger öffentlicher Belange haben Hinweise
geäußert bzw. Bedingungen aufgeführt.
Folgende Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben:
1.
Abwasserverband Saale-Lauer
2.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
3.
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
4.
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
5.
Bayernwerk Netz GmbH
6.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Baurechtsreferat
7.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisplanung
8.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Untere Abfallrechts-
und Bodenschutzbehörde
9.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Wasserrecht
10.
Regierung von Mittelfranken / Luftamt Nordbayern
11.
Regierung von Unterfranken
12.
Regionaler Planungsverband Main-Rhön
13.
TransnetBW GmbH
14.
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
15.
Bayerische Rhöngas
16.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Technischer
Immissionsschutz
17.
PLEdoc GmbH
18.
Regierung von Oberfranken / Bergamt Nordbayern
19.
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde
Niederlauer
20.
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde
Schönau a. d. Brend
21.
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde
Salz
22.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Untere
Naturschutzbehörde
23.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Gesundheitsamt
24.
Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
25.
Amt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung
26.
Bayerischer Bauernverband
27.
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
28.
Kabel Deutschland
29.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisstraßenbauverwaltung
30.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisbrandrat
31.
Überlandwerk Rhön GmbH
32.
VG Bad Neustadt / Sachgebiet II/3
33.
VG Bad Neustadt / Sachgebiet I/4
____________________________________________________________________________
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine
Stellungnahme abgegeben:
- Bayerischer Bauernverband
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisstraßenbauverwaltung
- Überlandwerk Rhön GmbH
- VG Bad Neustadt / Sachgebiet II/3
- VG Bad Neustadt / Sachgebiet I/4
____________________________________________________________________________
Folgende Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen ihrer Stellungnahme
keine Einwände erhoben bzw. Hinweise vorgetragen oder mitgeteilt, dass sie ihre
Belange als nicht betroffen sehen:
1.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisplanungsstelle
2.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Untere
Naturschutzbehörde
3.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Technischer
Immissionsschutz
4.
Transnet BW GmbH (Suedlink)
5.
Deutsche Telekom Technik GmbH
6.
Regierung von Oberfranken / Bergamt Nordbayern
7.
Regierung von Mittelfranken / Luftamt Nordbayern
8.
PLEdoc GmbH
9.
Bayerische Rhöngas
10.
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde
Niederlauer
11.
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde
Schönau a. d. Brend
12.
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt / Gemeinde
Salz
____________________________________________________________________________
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine
Stellungnahme abgegeben und darin Anregungen oder Hinweise vorgetragen:
1.
Regierung von Unterfranken
2.
Regionaler Planungsverband Main-Rhön
3.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Baurechtsreferat
4.
Landratsamt Rhön-Grabfeld /Wasserrecht
5.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Untere Abfallrechts-
und Bodenschutzbehörde
6.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Gesundheitsamt
7.
Landratsamt Rhön-Grabfeld / Kreisbrandrat
8.
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
9.
Abwasserverband Saale-Lauer
10.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
11.
Amt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung
12.
Kabel Deutschland / Vodafone
13.
Bayernwerk Netz GmbH
14.
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
15.
Stadt Bad Neustadt a. d. Saale, Bauverwaltung
____________________________________________________________________________
BEHANDLUNG DER
STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei der Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
1.
Stellungnahme REGIERUNG
v. UNTERFRANKEN vom 08.11.2021
Die Regierung von Unterfranken hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth
geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Zusammenfassung Stellungnahme:
Die Planung entspricht den Erfordernissen der Raumordnung nur, wenn im
Hinblick auf das
Landschaftsschutzgebiet die zuständigen Naturschutzbehörden keine
Einwände erheben.
Zusammenfassung der Hinweise und Bedingungen:
Erneuerbare Energien Den Festlegungen 6.2.1 LEP sowie B VII 1.2. RP3,
wonach erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen sind, wird Rechnung
getragen.
Landschaftsbild und Erholung:
Da das Plangebiet kein vorbelasteter Standort ist, ist der Aspekt einer
möglichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wesentlich.
Der Standort liegt im Bereich der Landschaftsbildeinheit „Hügelland
nordwestlich von Bad Neustadt“ mit mittlerer charakteristischer
landschaftlicher Eigenart und mittlerer Erholungswirksamkeit. Den Anforderungen
zur Einbindung der Anlagen in die umgebende Landschaft und der Minderung der
Sichtbarkeit wird ausreichend Rechnung getragen. Auch die Erholungseignung der
Landschaft wird nicht erheblich beeinträchtigt.
Die Auswirkungen auf den Aussichtspunkt „Hohenrother“ südlich des
Planungsgebiets sind zu ergänzen. Hinsichtlich der Bewertung auf das
Landschaftsbild sowie der Betroffenheit des Landschaftsschutzgebietes ist der
Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde ein besonderes Gewicht beizumessen.
Heilquellenschutzgebiet:
Da das Plangebiet innerhalb eines Heilwasserschutzgebietes liegt, ist
der Stellungnahme der zuständigen Wasserwirtschaftsbehörden ein besonderes
Gewicht beizumessen.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Untere Naturschutzbehörde hat mit Stellungnahme vom 12.11.2021 keine
Einwände, Bedenken oder Hinweise Vorgetragen. Es ist deshalb davon auszugehen,
dass im Rahmen der Standortprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung durch
das Planungsbüro Glanz, Leutershausen den Belangen des Naturschutzes
entsprochen werden.
Im Übrigen werden die Hinweise zur Kenntnis genommen. Die Auswirkungen
auf den Aussichtspunkt „Hohenrother“ sind zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
2.
Stellungnahme REGIONALER
PLANUNGSVERBAND vom 09.11.2021
Der Regionale Planungsverband hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Zusammenfassung Stellungnahme:
Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverband ist gegenüber der
Stellungnahme der Regierung von Unterfranken Inhaltsgleich und bis aus wenige
Ausnahmen auch wortgleich.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Beschlussfassung zur
Stellungnahme der Regierung von Unterfranken verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
3.
Stellungnahme LANDRATSAMT
RHÖN-GRABFELD / BAURECHTSREFERAT vom 15.10.2021
Das Baurechtsreferat vom Landratsamt Rhön-Grabfeld hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine Einwendungen
Hinweise:
Die Rundschreiben der Obersten Baubehörde des Bayerischen
Staatsministeriums des Inneren zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind zu
beachten.
Dazu kann die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans
entsprechend §30 Abs. 1 BauGB empfohlen werden, da dies eine verfahrensfreie
Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage ermöglicht/voraussetzt.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die in den Stellungnahmen genannten Rundschreiben haben bei der
Erstellung des Bebauungsplans Beachtung gefunden, es wird ein qualifizierter
Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Im Übrigen werden die Hinweise zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
4.
Stellungnahme LANDRATSAMT
RHÖN-GRABFELD / WASSERRECHT vom 02.11.2021
Die Wasserrechtsverwaltung am Landratsamt Rhön-Grabfeld hat sich mit o.
g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
keine Einwände
Hinweis:
Auf die Lage im Heilquellenschutzgebiet mit einer erlaubnisfreien Bohr-
und Grabtiefe von
60 m wird hingewiesen.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Ein Hinweis auf das Heilquellenschutzgebiet und die resultierenden
Vorschriften sind als nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
5.
Stellungnahme LANDRATSAMT
RHÖN-GRABFELD / UNTERE ABFALLRECHTS- UND BODENSCHUTZBEHÖRDE vom 07.10.2021
Die Untere Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde am Landratsamt
Rhön-Grabfeld hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der
Gemeinde Hohenroth geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
keine Bedenken, keine Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen im
Planbereich bekannt
Hinweise:
Die fünfstufige Abfallhierarchie ist mit dem Ziel einzuhalten, Verluste
der natürlichen Bodenfunktion zu minimieren.
Ein Bodenschutzkonzept soll Beachtung finden, um baubedingte Veränderungen
der physikalischen Bodeneigenschaften zu vermeiden.
Ein Bodenmanagementkonzept samt Massebilanz zur Abfallvermeidung, zum
Ressourcenschutz und zur Verwertung bzw. Entsorgung von Überschussmassen
erstellt werden.
Im Rahmen des Baugrundgutachtens sind auch bodenkundliche Untersuchungen
zielführend, um Hinweise auf erhöhte Stoffgehalte oder humusreiche Böden zu
erhalten.
Überschüssiger Bodenaushub ist bevorzugt am Entstehungsort zu verwerten,
Aufbringung auf ortsnahen Flächen ist vorab mit der Unteren Bodenschutzbehörde
abzustimmen.
Bei Auffüllungen mit Bodenmaterial von anderen Herkunftsorten ist dies
durch die Untere Bodenschutzbehörde vor dem Einbau zu prüfen. Bei
Recyclingmaterial sind besondere Anforderungen zu beachten. In
Heilquellenschutzgebieten ist der Einbau von Recyclingmaterial ohne auseichende
Deckschichten verboten.
Es sind keine Informationen über Altlasten aktenkundig. Sollten
Anzeichen für Altlasten oder offensichtliche Störungen (z.B. künstliche
Auffüllungen) auftreten, ist die Untere Bodenschutzbehörde zu informieren,
zudem ist ein Sachverständiger hinzuzuziehen.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Auf die Mitteilungspflicht bei Verdacht auf Altlasten wird im
Bebauungsplan bereits hingewiesen. Ein Hinweis auf das Heilquellenschutzgebiet
und die resultierenden Vorschriften sind als nachrichtliche Übernahme in den
Bebauungsplan aufzunehmen.
Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
6.
Stellungnahme LANDRATSAMT
RHÖN-GRABFELD / Gesundheitsamt vom 03.11.2021
Das Gesundheitsamt am Landratsamt Rhön-Grabfeld hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Einverständnis mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der 16.
Änderung des Flächennutzungsplans.
Hinweis:
Auflagen, die sich aus der Heilquellenschutzgebietsverordnung sowie
deren Verbotskatalog ergeben, sind einzuhalten.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Ein Hinweis auf das Heilquellenschutzgebiet und die resultierenden
Vorschriften sind als nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
7.
Stellungnahme
LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD / Kreisbrandrat vom 10.11.2021
Der Kreisbrandrat hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme / Hinweise:
Die Zufahrten müssen für geeignete Feuerwehrfahrzeuge (10t Achslast,
2,50m Breite, 3,5m Höhe, 10 m Länge) ausgebaut sein. Am Zufahrtstor ist die
Erreichbarkeit eines Verantwortlichen anzubringen, diese ist auch der örtlichen
Feuerwehr bekannt zu geben. Das zuständige Energieversorgungsunternehmen ist
bei der Brandschutzdienststelle zu hinterlegen. Es wird empfohlen,
DC-Trennschalter zu installieren, Gleichspannungsleitungen zu kennzeichnen,
Feuerlöscher vorzuhalten und die Feuerwehr einzuweisen.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Hinweise und Empfehlungen sind bereits im Vorentwurf, auf den sich
die Stellungnahme bezieht, enthalten. Im Übrigen werden die Hinweise zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
8.
Stellungnahme WASSERWIRTSCHAFTSAMT
BAD KISSINGEN vom 04.11.2021
Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat sich mit o. g. Stellungnahme
zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine grundlegenden Bedenken
Hinweise:
Der Geltungsbereich liegt in Zone H des festgesetzten quantitativen
Heilquellenschutzgebietes von Bad Neustadt a. d. Saale. Für Grab- und
Bohrarbeiten tiefer als 60 Meter ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Es liegen keine Planungen oder Maßnahmen des Wasserwirtschaftsamts im
Geltungsbereich des Bebauungsplans.
Es befindet sich kein Oberflächengewässer im Wirkungsbereich des
Vorhabens.
Der Geltungsbereich liegt nicht in einem Karstgebiet.
Einwirkungen auf das Grundwasser:
Da die Modultische ohne Fundamente verankert werden und die
flächenversiegelnden Maßnahmen auf ein Minimum begrenzt sind, versickert
Niederschlagswasser breitflächig, so dass die Grundwasserneubildungsrate weitgehendst
erhalten bleibt.
Zusätzliche Vorschläge für Festsetzungen/Hinweise zu den unter Punkt „C.
Hinweise“ bereits genannten (Reinigung und Einbringtiefe):
„Farbanstriche oder Farbbeschichtungen an den Rammprofilen sind nicht
zulässig.“
„Sind im Rahmen von Bauvorhaben Maßnahmen geplant, die in das
Grundwasser eingreifen (z.B. Grundwasserabsenkungen durch Bauwasserhaltung,
Herstellen von Gründungspfählen oder Bodenankern mittels Injektion), so ist
rechtzeitig vor deren Durchführung mit der Kreisverwaltungsbehörde bezüglich
der Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis Kontakt aufzunehmen.“
Wasserversorgung:
Die Beurteilung der Löschwasserversorgung sollte durch den Kreisbrandrat
erfolgen.
Abwasserentsorgung:
Niederschlagswasser wird nicht gesammelt, sondern fließt über den
Bauteilrand und versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Es wird
davon ausgegangen, dass kein Schmutzwasser anfällt.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Ein Hinweis auf das Heilquellenschutzgebiet und die resultierenden
Vorschriften sind als nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan
aufzunehmen.
Die zusätzlichen Vorschläge für die Festsetzungen bzw. Hinweise sind ebenfalls
in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Die Gemeinde wird in Absprache mit dem Wassermeister eine Beurteilung
der Löschwasserversorgung vornehmen.
Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
9.
Stellungnahme ABWASSERVERBAND
SAALE-LAUER vom 06.10.2021
Der Abwasserverband Saale-Lauer hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Hinweis:
Das Gebiet des Bebauungsplans fällt nicht in das Gebiet zur
Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hohenroth. Die Einspeisung des erzeugten
Stroms in das Netz des örtlichen Energieversorgers erfolgt über die nächste
technisch mögliche Anbindung zur Mittelspannung. Im Zuge dieses Leitungsbaus
sind die vorhandenen Kanäle
im Ortsbereich zu berücksichtigen.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
10. Stellungnahme AMT FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND
FORSTEN vom 14.10. und 26.10.2021
Das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten hat sich mit o. g.
Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert. Die
Stellungnahmen wurden zweimal der Gemeinde Wort- und Inhaltsgleich übersandt.
Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Hinweise:
Die überplanten Flächen liegen in der benachteiligten Agrarzone.
Bonität: ca. 4%
der Flächen weisen 17 Ackerzahlen aus,
ca.
96% der Flächen weisen 27 bis 32 Ackerzahlen aus.
Es handelt sich um Ackerland, dessen Bonität im unteren Durchschnitt der
Gemeinde liegt.
Die Befahrbarkeit der angrenzenden Flurwege mit modernen
landwirtschaftlichen Maschinen muss sichergestellt sein und darf durch die
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. Einzäunungen nicht eingeschränkt werden.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
11. Stellungnahme AMT FÜR DIGITALISIERUNG, BREITBAND
UND VERMESSUNG vom 20.10.2021
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung hat sich mit o. g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Hinweise:
Im Hinblick auf das GDI-Projekt „Standardisierte Bereitstellung der
Bauleitpläne im Internet“ wird zur Minimierung der Kosten der Gemeinde
empfohlen, sich den rechtskräftigen Bauleitplan georeferenziert, gezippt im
Format jpg oder tif in einer Auflösung von 300 dpi vom Planfertiger liefern zu
lassen. Im gleichen Format und Auflösung
soll die Legende, die Hinweise und Festsetzungen (ggf. mit Begründung)
im pdf-Format bereitgestellt werden. Bei der Breitbanderschließung sollte
darauf geachtet werden, dass das Gebiet mit Glasfaser (FTTB/FTTH) erschlossen
wird. Bandbreiten weniger als 100 Mbits/s sind nicht zukunftsfähig.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
12. Stellungnahme VODAFONE KABEL DEUTSCHLAND GMBH vom 08.11.2021
Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu
den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine Einwände
Hinweis:
Im Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen des
Unternehmens. Bei objektkonkreten Bauvorhaben wird eine Stellungnahme mit
Auskunft über den vorhandenen Leitungsbestand abgegeben.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Laut den angeforderten Leitungsplänen befinden sich keine
Telekommunikationsanlagen im Geltungsbereich, sondern lediglich auf den
angrenzenden Flurwegen (Flurnummer 1599).
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
13. Stellungnahme BAYERNWERK NETZ GMBH vom 09.11.2021
Die Bayernwerk Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den
Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine Einwände
Hinweise:
Für eine eventuelle Einspeisung von Energie in das Stromnetz des
Unternehmens muss eine
Netzverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Die Zustimmung zum
Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan ersetzt nicht die Einspeisezusage.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
14. Stellungnahme AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG vom 20.10.2021
Das Amt für Ländliche Entwicklung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu
den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine Bedenken
Hinweis:
Für das Gebiet ist kein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
vorgesehen.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
15. Stellungnahme Stadt Bad Neustadt a. d. Saale vom 11.11.2021
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat sich mit o. g. Stellungnahme zu
den Planungsabsichten der Gemeinde Hohenroth geäußert.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben
Zusammenfassung Stellungnahme:
Keine Einwendungen
Hinweis:
Weitere Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des
Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, liegen der Behörde nicht vor.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Beschluss:
Der vom Planungsbüro Röder, Lohr a. Main, aufgrund der vorangegangenen
Beschlussfassung überarbeitete Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Solarpark Zwölfäcker“ mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Hohenroth
einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 29.11.2021, wird
vom Gemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird auf der Grundlage des gebilligten Entwurfes
beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in
Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4
Abs. 2 BauGB sollen gleichzeitig erneut die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |