Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/3, Bergstr. 43, Gemarkung Leutershausen, Hohenroth vorgelegt.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obere Bergstraße“. Dieser enthält unter anderem für das betroffene Grundstück folgende textliche Festsetzungen:

 

Für Wohngebäude ist in diesem Bereich des Bebauungsplanes die Dachform Satteldach mit einer max. Dachneigung von 38° - 42° festgesetzt. Beantragt wird eine flachere Dachneigung von 22°.

 

Des Weiteren ist die Dacheindeckung mit Ziegeln in roten und rotbraunen Farbtönen zulässig. Die Bauherrin beantragt eine grau bis dunkelgraue Ziegeleindeckung.

 

Außerdem ist als eine Geschosshöhe Erd- und Dachgeschoss mit einer talseitigen max. Traufhöhe von 4 m und bergseits max. 3 m festgesetzt. Beantragt wird Erdgeschoss, Obergeschoss und ein nicht ausbaufähiges Dachgeschoss. Als Begründung für die vorstehenden Befreiungen wird angegeben, dass so ein stimmiges Gesamtbild des Wohnhauses entstehen würde und die optimale Raumnutzung, aufgrund der Grundstücksgröße und der Wahrung der Grünflächen gewährleistet würde.

 

Nach Nr. 2 des Bebauungsplanes sind Garagen mit Satteldach auszuführen. Die Bauherrin beantragt die Garage mit einem Flachdach, mit der Begründung, dass die Sicht der Nachbarschaft erhalten bleibt und nicht weiter eingeschränkt wird.

 

Für das Grundstück Fl. Nr. 217/3 und 217/2 ist außerdem eine Doppelhausbebauung festgesetzt. Beantragt wird eine Einzelhausbebauung. Zeitgleich wurde von der Eigentümerin des Grundstücks Fl. Nr. 217/2 eine formlose Bauvoranfrage eingereicht, mit der ebenfalls eine Befreiung für eine Einzelhausbebauung beantragt wird.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sich um eine völlig freie Planung handelt, die sich mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht auseinandersetzt. Bebauungspläne sind darauf angesetzt, für die Bauwerber einen Planungsrahmen zu schaffen, um eine ungeordnete Bebauung möglichst in Grenzen zu halten.

 

Bis auf drei Bauplätze ist das Baugebiet bebaut. Die vorhandenen Wohngebäude wurden mit roter Dacheindeckung und steiler Dachneigung bebaut (siehe Luftbild).

 

Eine Befreiung für die festgesetzte Doppelhausbebauung ist vertretbar, unter der Voraussetzung, dass beide Grundstückseigentümer eine Einzelhausbebauung realisieren werden. Um Planungssicherheit zu erhalten, ist bei positiver Zustimmung des Bauausschusses zur formlosen Bauvoranfrage mit Einreichen des Bauantrages der Eigentümer Fl. Nr. 217/3, ein Antrag auf Vorbescheid des Eigentümers der Fl. Nr. 217/2 erforderlich.

 

Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten, inwieweit die Bauherrin Umplanungen entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes vornehmen oder ob den erforderlichen Befreiungen zugestimmt werden soll.


Beschluss:

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein grundsätzliches Einvernehmen zur formlosen Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/3, Bergstr. 43, Gemarkung Leutershausen, Hohenroth entsprechend den vorgelegten Planskizzen.

 

Der erforderlichen Befreiung für die Doppelhausbebauung für die Grundstück Fl. Nr. 217/3 und 217/2 wird zugestimmt. Bei Einreichung eines Bauantrages ist von dem Nachbargrundstück mindestens ein Antrag auf Vorbescheid erforderlich.

 

Den folgenden Befreiungen wird zugestimmt:

 

-       Dachneigung des Wohngebäudes mit 22°

-       grau bis dunkelgraue Ziegeleindeckung

-       Geschossigkeit E + 1+ D

-       Dachform der Garage als Flachdach


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

8