Die Gemeinde Hohenroth will 2022 erneut einen Antrag auf Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG stellen – hierzu ist auch das Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben und umzusetzen sowie zu beschließen.

 

Neuerungen und Ergänzungen im Haushaltskonsolidierungskonzept sind hervorzuheben.

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept 2021 ist dieser Vorlage beigefügt – mit folgenden weiteren Anregungen:

 

Ø  Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die zum 01.01.2022 erhöhten Realsteuerhebesätze (450 statt 400 v. H. bei der Grund- und 400 statt 380 v. H. bei der Gewerbesteuer) in das Haushaltskonsolidierungskonzept mit aufzunehmen; hierdurch sind jährliche Mehreinnahmen von insgesamt rund 73 T€ darstellbar.

Ø  Die weiteren Anpassungen/Erhöhungen der Gebühren im Haus für Kinder 2021 sowie 2022 (Hohenroth wie Windshausen – jeweils zum 1.9.) sollten Erwähnung finden.

Ø  Der in 2021 angesetzte Waldverkauf wird sich teilweise erst in den Folgejahren realisieren lassen.

Ø  Die Reduzierung der Stromkosten wird sich bei der Straßenbeleuchtung erst im Zuge der Umstellungsmaßnahmen auf LED nach und nach (2022-25) einstellen.

Ø  Die aktuellen Ergebnisse und Beteiligungsstände sollten mit einfließen.

Die bisherige tabellarische Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept ist dieser Vorlage ebenfalls beigefügt und wäre dann entsprechend der Fortschreibung anzupassen.

Das Investitionsprogramm folgt aus dem Haushalt.

 

Der Gemeinderat wird gebeten, die Unterlagen der Stabilisierungshilfe vorzuberaten und für die abschließende Beschlussfassung richtungsgebende Vorgaben zu machen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt, das Haushaltskonsolidierungskonzept für 2022 (auf Basis der Version von 2021) wie im Sachverhalt dargestellt anzupassen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12