Sitzung: 21.02.2022 GHR/002/2022
Die Gemeinde Hohenroth will 2022 erneut einen Antrag auf Stabilisierungshilfe
nach Art. 11 BayFAG stellen – hierzu ist auch das
Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben und umzusetzen sowie zu
beschließen.
Neuerungen und Ergänzungen im Haushaltskonsolidierungskonzept sind
hervorzuheben.
Das Haushaltskonsolidierungskonzept 2021 ist dieser Vorlage beigefügt –
mit folgenden weiteren Anregungen:
Ø Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, die zum 01.01.2022 erhöhten Realsteuerhebesätze
(450 statt 400 v. H. bei der Grund- und 400 statt 380 v. H. bei der
Gewerbesteuer) in das Haushaltskonsolidierungskonzept mit aufzunehmen;
hierdurch sind jährliche Mehreinnahmen von insgesamt rund 73 T€ darstellbar.
Ø Die weiteren
Anpassungen/Erhöhungen der Gebühren im Haus für Kinder 2021 sowie 2022
(Hohenroth wie Windshausen – jeweils zum 1.9.) sollten Erwähnung finden.
Ø Der in 2021
angesetzte Waldverkauf wird sich teilweise erst in den Folgejahren realisieren
lassen.
Ø Die Reduzierung
der Stromkosten wird sich bei der Straßenbeleuchtung erst im Zuge der
Umstellungsmaßnahmen auf LED nach und nach (2022-25) einstellen.
Ø Die aktuellen
Ergebnisse und Beteiligungsstände sollten mit einfließen.
Die bisherige tabellarische Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept
ist dieser Vorlage ebenfalls beigefügt und wäre dann entsprechend der
Fortschreibung anzupassen.
Das Investitionsprogramm folgt aus dem Haushalt.
Der Gemeinderat wird gebeten, die Unterlagen der Stabilisierungshilfe
vorzuberaten und für die abschließende Beschlussfassung richtungsgebende
Vorgaben zu machen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt, das
Haushaltskonsolidierungskonzept für 2022 (auf Basis der Version von 2021) wie im
Sachverhalt dargestellt anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |