Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Anbaus neben die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 120, Am Gartenweg 4 in Leutershausen vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt im Anschluss an die bestehende Garage eine Erweiterung mit 6 m x 2,50 m und einer Höhe von 2,50 m zu errichten. Die Erweiterung wird baulich nicht mit der Garage verbunden, es ist lediglich die Nutzung der selben Dachrinne angedacht. Von der Größe her wäre das Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) der Bayer. Bauordnung verfahrensfrei.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 120 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Leutershausen Ortsbereich“. Als Dachform für Garagen sieht der Bebauungsplan Satteldach mit einer Dachneigung von 34° - 42° vor. Außerdem ist eine Baugrenze festgelegt.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Leutershausen Ortsbereich“ für die Überschreitung der Baugrenze, die abweichende Dachform und Dachneigung erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben auf den Planunterlagen durch Unterschriftsleistung ihre Zustimmung zum geplanten Vorhaben erteilt.


Beschluss:

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Anbaus neben die bestehende Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 120, Am Gartenweg 4 in Leutershausen entsprechend den vorgelegten Planskizzen zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7