Sitzung: 15.03.2022 BHR/003/2022
Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstückes Fl.
Nr. 217/2 in der Bergstraße 45 in Leutershausen durch eine Einzelhausbebauung vorgelegt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obere
Bergstraße“.
Für die Grundstücke Fl. Nrn. 217/3 und 217/2 ist eine Doppelhausbebauung
festgesetzt. Beantragt wird eine Einzelhausbebauung. Zeitgleich wurde von den
Eigentümern des Grundstücks Fl. Nr. 217/3 ein Bauantrag eingereicht.
Die geplanten Vorhaben der beiden Grundstücke wurden bereits in der
Bauausschusssitzung am 24.01.2022 als formlose Bauvoranfrage behandelt. Die
gemeindliche Zustimmung zur Befreiung von der Doppelhausbebauung wurde den
Bauherren in Aussicht gestellt.
Beschluss:
Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen
zum Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des
Grundstückes Fl. Nr. 217/2 in der Bergstraße 45 in Leutershausen durch eine
Einzelhausbebauung.
Die Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans im
Hinblick auf die Doppelhausbebauung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |