Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstückes Fl. Nr. 217/2 in der Bergstraße 45 in Leutershausen durch eine Einzelhausbebauung vorgelegt.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obere Bergstraße“.

 

Für die Grundstücke Fl. Nrn. 217/3 und 217/2 ist eine Doppelhausbebauung festgesetzt. Beantragt wird eine Einzelhausbebauung. Zeitgleich wurde von den Eigentümern des Grundstücks Fl. Nr. 217/3 ein Bauantrag eingereicht.

 

Die geplanten Vorhaben der beiden Grundstücke wurden bereits in der Bauausschusssitzung am 24.01.2022 als formlose Bauvoranfrage behandelt. Die gemeindliche Zustimmung zur Befreiung von der Doppelhausbebauung wurde den Bauherren in Aussicht gestellt.


Beschluss:

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstückes Fl. Nr. 217/2 in der Bergstraße 45 in Leutershausen durch eine Einzelhausbebauung.

 

Die Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans im Hinblick auf die Doppelhausbebauung wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7