Sitzung: 15.03.2022 BHR/003/2022
Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Antrag auf
Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Erweiterung des
bestehenden Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 50, Eckenstraße 4,
Gemeinde Hohenroth vorgelegt.
Gemäß den Bauantragsunterlagen wird das Hauptgebäude abgebrochen und
durch einen Neubau ersetzt. Das vorhandene Nebengebäude soll erweitert werden.
Zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 49 soll ein Teil der Giebelwand, mit einer Höhe
von 2 m, als Sichtschutz bestehen bleiben.
Das zukünftige Gebäude mit einer Größe von 16,43 m x 8,01 m bzw. 7,42 m,
erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 40°. Die Firsthöhe beträgt am
höchsten Punkt 8,72 m. Der Abstand des Neubaus zur „Eckenstraße“ entspricht dem
Altbestand.
Gemäß KFZ-Stellplatzsatzung (Altortbereich) ist für die Berechnung der
Stellplätze die Garagenstellplatzverordnung (GaStellV) heranzuziehen. Demnach
sind pro Wohneinheit 1 Stellplatz nachzuweisen. Es werden auf dem Grundstück
insgesamt 3 Stellplätze nachgewiesen. Die Anzahl der Stellplätze ist somit mehr
als ausreichend.
Das Grundstück Fl. Nr. 50 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das
Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügen. Bei dem betreffenden Bereich handelt es sich um ein
Dorfgebiet.
Der angrenzende Nachbar der Fl. Nr. 54 hat dem Vorhaben durch
Unterschriftsleistung zugestimmt. Die Nachbarn der Fl. Nr. 49 haben die
Unterschrift verweigert.
Die abstandsflächenrechtlichen und nachbarschützenden Belange werden
durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft.
Hinsichtlich der Erschließung ist festzustellen:
Das Grundstück ist erschlossen. Die Zufahrt erfolgt über die
Eckenstraße. Die Abbruch-, Um-
und Neubaumaßnahmen ziehen gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt
oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/
Wasserversorgung) nach sich. Vorhandene Anschlüsse sind zu nutzen. Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Grund-,
Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet
werden.
Beschluss:
Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen
zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit
Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 50,
Eckenstraße 4 entsprechend den vorgelegten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |