In seiner Sitzung am 09.11.2020 beschloss der Bau- und Verkehrsausschuss, den Auftrag für die Freianlagenplanung zur Umgestaltung der neuen Dorfmitte Leutershausen an das Planungsbüro Glanz, zunächst in den Leistungsphasen 1 - 4, zu vergeben.

 

Nach umfangreichen Abstimmungen und Berücksichtigung der Planungen und Planungsänderungen der Hochbaumaßnahme, liegt nunmehr die Entwurfsplanung vor. Der Bauentwurf wird durch Frau Glanz vorgestellt.

 

Die Kostenberechnung zum Entwurf schließt mit Gesamtkosten, also Baukosten und Baunebenkosten, in Höhe von 610.869,25 € inkl. MwSt. Kostenschätzungen und -berechnungen sind im aktuellen geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Umfeld sehr schwierig bzw. mit sehr großen Unsicherheiten verbunden.

 

Nachdem die Arbeiten am Gebäude weit fortgeschritten sind, sollte die weitere Planung und Ausschreibung umgehend angegangen werden. Sofern möglich, sind Fördermöglichkeiten zu nutzen. Da die Fördersituation aktuell jedoch äußerst fraglich ist, wird seitens des Gemeinderates angeregt, Einsparungen im Bereich des geplanten Mehrgenerationenspielplatzes vorzunehmen. Konkret soll der südliche Treppenzugang gegenüber des Kirchplatzes aus der Planung genommen werden, sodass von dieser Seite aus ausschließlich der barrierefreie Zugang genutzt wird. Um die Entstehung eines Trampelpfades zu vermeiden, könne man sich vorstellen, eine Rutsche o. ä. anstelle der Treppe zu installieren. Auch der nördliche Zugang soll verlegt werden.

 

Die Ausschreibung für die bauliche Ausführung soll solange zurückgestellt werden, bis belastbare Rückmeldungen von den Förderstellen vorliegen.

 

Das Honorar für die Freianlagenplanung wurde seinerzeit auf Basis einer ersten Baukostenschätzung der Verwaltung nur vorläufig ermittelt. Nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist das Honorar auf Grundlage der anrechenbaren Kosten gemäß Kostenberechnung zur Entwurfsplanung zu bestimmen. Das so berechnete Honorar wird festgeschrieben, d. h. etwaige Kostenmehrungen oder -minderungen der Baukosten führen dann nicht mehr zu einer Honoraranpassung. Weitere Kosten können sich dann lediglich für die Beauftragung von besonderen Leistungen ergeben.

 

Für die bisher erbrachten Leistungen und für die weiteren zu beauftragenden Leistungsphasen ist das Honorar entsprechend anzupassen. Das Gesamthonorar über alle Leistungsphasen erhöht sich von 42.128,46 € auf 82.494,10 € inkl. Nebenkosten und MwSt. Die Kosten der Objektplanung sind in den oben genannten Gesamtkosten enthalten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Freianlagenplanung zur neuen Dorfmitte Leutershausen unter Berücksichtigung der besprochenen Anpassungen. Die Kostenberechnung für das Vorhaben weist Baukosten von netto ca. 443.000 € bzw. 527.000 € inkl. MwSt. aus. Aus den Unwägbarkeiten durch Pandemie, Krieg und verstärkter Inflation können sich zusätzliche Kosten ergeben.

 

Das Planungsbüro Glanz erhält den Auftrag für die Leistungsphasen 5 - 9. Auf Grundlage der vorliegenden Kostenberechnung erhöht sich das voraussichtliche Gesamthonorar sich von 42.128,46 € auf 82.494,10 € (jeweils inkl. MwSt.), zuzüglich etwaiger besonderer Leistungen nach Stundensätzen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zu prüfen und ggf. entsprechende Anträge einzureichen. Über die konkrete Ausschreibung der Maßnahme soll erst nach Rückmeldung zur Fördersituation beraten und entschieden werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14