Sitzung: 22.08.2022 GHR/008/2022
In seiner Sitzung am 09.11.2020 beschloss der Bau- und
Verkehrsausschuss, den Auftrag für die Freianlagenplanung zur Umgestaltung der
neuen Dorfmitte Leutershausen an das Planungsbüro Glanz, zunächst in den
Leistungsphasen 1 - 4, zu vergeben.
Nach umfangreichen Abstimmungen und Berücksichtigung der Planungen und
Planungsänderungen der Hochbaumaßnahme, liegt nunmehr die Entwurfsplanung vor.
Der Bauentwurf wird durch Frau Glanz vorgestellt.
Die Kostenberechnung zum Entwurf schließt mit Gesamtkosten, also
Baukosten und Baunebenkosten, in Höhe von 610.869,25 € inkl. MwSt. Kostenschätzungen
und -berechnungen sind im aktuellen geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Umfeld
sehr schwierig bzw. mit sehr großen Unsicherheiten verbunden.
Nachdem die Arbeiten am Gebäude weit fortgeschritten sind, sollte die
weitere Planung und Ausschreibung umgehend angegangen werden. Sofern möglich,
sind Fördermöglichkeiten zu nutzen. Da die Fördersituation aktuell jedoch
äußerst fraglich ist, wird seitens des Gemeinderates angeregt, Einsparungen im
Bereich des geplanten Mehrgenerationenspielplatzes vorzunehmen. Konkret soll
der südliche Treppenzugang gegenüber des Kirchplatzes aus der Planung genommen
werden, sodass von dieser Seite aus ausschließlich der barrierefreie Zugang
genutzt wird. Um die Entstehung eines Trampelpfades zu vermeiden, könne man
sich vorstellen, eine Rutsche o. ä. anstelle der Treppe zu installieren. Auch
der nördliche Zugang soll verlegt werden.
Die Ausschreibung für die bauliche Ausführung soll solange
zurückgestellt werden, bis belastbare Rückmeldungen von den Förderstellen
vorliegen.
Das Honorar für die Freianlagenplanung wurde seinerzeit auf Basis einer ersten
Baukostenschätzung der Verwaltung nur vorläufig ermittelt. Nach der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist das Honorar auf
Grundlage der anrechenbaren Kosten gemäß Kostenberechnung zur Entwurfsplanung
zu bestimmen. Das so berechnete Honorar wird festgeschrieben, d. h.
etwaige Kostenmehrungen oder -minderungen der Baukosten führen dann nicht mehr
zu einer Honoraranpassung. Weitere Kosten können sich dann lediglich für die
Beauftragung von besonderen Leistungen ergeben.
Für die bisher erbrachten Leistungen und für die weiteren zu
beauftragenden Leistungsphasen ist das Honorar entsprechend anzupassen. Das
Gesamthonorar über alle Leistungsphasen erhöht sich von 42.128,46 € auf 82.494,10 €
inkl. Nebenkosten und MwSt. Die Kosten der Objektplanung sind in den oben
genannten Gesamtkosten enthalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Freianlagenplanung zur neuen
Dorfmitte Leutershausen unter Berücksichtigung der besprochenen Anpassungen.
Die Kostenberechnung für das Vorhaben weist Baukosten von netto ca. 443.000 €
bzw. 527.000 € inkl. MwSt. aus. Aus den Unwägbarkeiten durch Pandemie,
Krieg und verstärkter Inflation können sich zusätzliche Kosten ergeben.
Das Planungsbüro Glanz erhält den Auftrag für die Leistungsphasen 5 - 9.
Auf Grundlage der vorliegenden Kostenberechnung erhöht sich das
voraussichtliche Gesamthonorar sich von 42.128,46 € auf 82.494,10 €
(jeweils inkl. MwSt.), zuzüglich etwaiger besonderer Leistungen nach
Stundensätzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zu prüfen und ggf.
entsprechende Anträge einzureichen. Über die konkrete Ausschreibung der
Maßnahme soll erst nach Rückmeldung zur Fördersituation beraten und entschieden
werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |