Sitzung: 12.09.2022 BHR/009/2022
Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Antrag auf
isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.
Nr. 621, Nähe Obere Gasse, Gemeinde Hohenroth, Gemarkung Windshausen vorgelegt.
Die Doppelgarage mit einer Länge von 5,94 m, einer Breite von 5,96 m und
einer Höhe von 2,42 m ist grundsätzlich nach Art 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b)
Bayerischer Bauordnung (BayBO) verfahrensfrei zulässig.
Das Grundstück Fl. Nr. 621 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Erdmannstal“.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist ein Vorhaben zulässig, wenn
es dessen Festsetzung nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Für Hauptgebäude ist als Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von
43 +/- 3 ° und eine Dacheindeckung mit naturroten Ziegel oder Dachsteinen festgelegt.
Die Verkleidung von Außenwänden mit Aluplatten ist nicht zulässig. Für Garagen
ist festgelegt, dass sie in Dachneigung und Gestaltung entsprechend der
Festsetzungen des Hauptbaukörpers zu gestalten sind.
Die geplante Metallgarage weicht von den Festsetzungen zur Fassadengestaltung,
Dachform und Dacheindeckung, ab.
Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes für die Dachform und Dacheindeckung, sowie die
Fassadengestaltung erforderlich.
Die Grundstücke Fl. Nr. 617, 618, und 621 sind im Bebauungsplan als ein
Baugrundstück vorgesehen. Die Grundstücke Fl. Nr. 617 und 618 sind nicht im
Eigentum des Antragstellers. Das geplante Vorhaben steht einer zukünftigen
Bebauung im Sinne des Bebauungsplanes nicht entgegen.
Die angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschriftsleistung
auf den Planunterlagen zugestimmt.
Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraße „Obere Gasse“.
Gemäß den Planunterlagen sollen die anfallenden Dachwässer auf dem
Grundstück großflächig versickert werden.
Die genaue
Ausgestaltung der Zufahrt ist aus den Antragsunterlagen nicht ersichtlich. Aus
dem Grundstückstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen
geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet
wird, ist anfallendes Oberflächenwasser zu fassen und ebenfalls auf dem
Grundstück zu versickern.
Beschluss:
Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen
zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem
Grundstück Fl. Nr. 621, Nähe Obere Gasse, Gemeinde Hohenroth, Gemarkung
Windshausen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
für die abweichende Dachform und Dachneigung, sowie der Fassadengestaltung werden
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |