Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 621, Nähe Obere Gasse, Gemeinde Hohenroth, Gemarkung Windshausen vorgelegt.

 

Die Doppelgarage mit einer Länge von 5,94 m, einer Breite von 5,96 m und einer Höhe von 2,42 m ist grundsätzlich nach Art 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) Bayerischer Bauordnung (BayBO) verfahrensfrei zulässig.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 621 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Erdmannstal“.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist ein Vorhaben zulässig, wenn es dessen Festsetzung nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Für Hauptgebäude ist als Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 43 +/- 3 ° und eine Dacheindeckung mit naturroten Ziegel oder Dachsteinen festgelegt. Die Verkleidung von Außenwänden mit Aluplatten ist nicht zulässig. Für Garagen ist festgelegt, dass sie in Dachneigung und Gestaltung entsprechend der Festsetzungen des Hauptbaukörpers zu gestalten sind.

Die geplante Metallgarage weicht von den Festsetzungen zur Fassadengestaltung, Dachform und Dacheindeckung, ab.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Dachform und Dacheindeckung, sowie die Fassadengestaltung erforderlich.

 

Die Grundstücke Fl. Nr. 617, 618, und 621 sind im Bebauungsplan als ein Baugrundstück vorgesehen. Die Grundstücke Fl. Nr. 617 und 618 sind nicht im Eigentum des Antragstellers. Das geplante Vorhaben steht einer zukünftigen Bebauung im Sinne des Bebauungsplanes nicht entgegen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen zugestimmt.

 

Die Zufahrt erfolgt über die Ortsstraße „Obere Gasse“.

Gemäß den Planunterlagen sollen die anfallenden Dachwässer auf dem Grundstück großflächig versickert werden.

Die genaue Ausgestaltung der Zufahrt ist aus den Antragsunterlagen nicht ersichtlich. Aus dem Grundstückstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet wird, ist anfallendes Oberflächenwasser zu fassen und ebenfalls auf dem Grundstück zu versickern.


Beschluss:

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 621, Nähe Obere Gasse, Gemeinde Hohenroth, Gemarkung Windshausen entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

 

Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die abweichende Dachform und Dachneigung, sowie der Fassadengestaltung werden erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8