Sitzung: 19.09.2022 GHR/009/2022
In der Sitzung vom 22.08.2022 wurde die Verwaltung beauftragt,
Fördermöglichkeiten bezüglich der Neugestaltung des Dorfplatzes in
Leutershausen zu prüfen.
Die Prüfung der aktuellen Fördersituation hat ergeben, dass eine
Förderung im Rahmen der bisher in Frage kommenden Förderprogramme nicht mehr
möglich ist und evtl. zukünftige Förderprogramme noch nicht aufgelegt sind.
Aktuell ist derzeit kein belastbares Förderszenario darstellbar. Die
Maßnahme müsste komplett mit Haushaltsmitteln finanziert werden.
Die Haupterschließung der Seniorentagesstätte der Sozialstation
"St. Laurentius" Bad Neustadt a. d. Saale erfolgt zwar von Norden
her, dennoch erscheint eine befestigte Zuwegung zur Seniorentagesstätte vom
Ortskern Leutershausen her sowie die barrierefreie Erschließung des
Gemeindesaals bis zum Frühjahr 2023 unabdingbar.
Aus diesem Grund wurde die Entwurfsplanung überarbeitet und in zwei
"Bauabschnitte" aufgeteilt:
1. Zwingend erforderliche Baumaßnahmen für die Inbetriebnahme von
Sozialstation und Gemeindesaal
2. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem neu zu erstellenden Dorfplatz
Folgende Teile der Außenanlagen erscheinen zwingend erforderlich und
müssen jetzt hergestellt werden:
Südseite (Dorfplatzseite):
- Abbruch der vorhandenen Mauerreste mit den Betonsteinen
(Natursteinmauer Richtung Treppenaufgang bleibt).
- Grobe Geländemodellierung mit Wegnahme des noch vorhandenen
Erdhaufens. Der Dorfplatz wird nicht hergestellt; in diesem Bereich Einsaat
einer blütenreichen Wiesenmischung, die mit wenig Aufwand gepflegt werden kann
(Wiese) und ansehnlich bleibt.
- Zuwegung von der Johann-Klöhr-Straße bis zum südlichen (Neben-)eingang
als 2 m breiter Betonpflasterweg mit westseitiger Betonrückenstütze. Auf der
Ostseite wird die Einfassung zur Hainbuchenhecke gleich mit hergestellt.
- in diesem Bereich Herstellen aller Rohrleitungen als Anschlüsse für
die Entwässerung
- Errichtung aller Mauern/Mauerscheiben, damit die Terrasse der
Tagespflege hergestellt werden kann.
- Pflanzung der Hainbuchenhecke
- Pflanzung des Bodendecker-/Staudenbeets zwischen Gebäude und Gehweg
Johann-Klöhr-Straße
Zugang zum Gemeindesaal:
- Herstellen der Mauer als nördlicher Abschluss dieser Platzfläche mit
Betonwinkelsteinen
- Herstellen der barrierefreien Rampe zum Kirchhof
- Platzfläche wie geplant als wassergebundene Decke
- Wenige kleine Pflanzflächen
Nordseite (Erschließungsstraße):
- Zuwegung von der Erschließungsstraße von Norden bis zur
Grundstücksgrenze am Haupteingang
- Seitenstreifen neben der Straße bis zur Grundstücksgrenze
(Schotterstreifen bzw. Betonpflasterstreifen)
- Böschungsmodellierung bis zur neuen Mauer
- Pflanzung des Einzelbaums
Aufteilung der Kostenschätzung vom 31.05.2022:
|
Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung vom 31.05.2022 |
Anteil der zwingend erforderlichen Maßnahmen (ca.) |
Vorläufig nicht auszuführende Maßnahmen (ca.) |
Baukosten brutto |
526.617,25 € |
195.542,20 € |
331.075,04 € |
Planungskosten brutto |
84.252,00 € |
31.286,75 € |
52.965,25 € |
Gesamtkosten brutto |
610.869,25 € |
226.828,96 € |
384.040,29 € |
Prozentanteil |
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37 % |
63% |
Für die vorläufig nicht dringend auszuführenden Teile der Außenanlagen werden
mögliche zukünftige Fördermöglichkeiten geprüft und ggf. die Förderanträge
gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat ist mit der Aufteilung der Freianlagenplanung zur neuen
Dorfmitte Leutershausen in zwei "Bauabschnitte",
1. Zwingend erforderliche Baumaßnahmen für die Inbetriebnahme von
Sozialstation und Gemeindesaal
2. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem neu zu erstellenden Dorfplatz
einverstanden. Der Planungsauftrag an das Planungsbüro Glanz ist
entsprechend fortzuschreiben.
Die zwingend erforderlichen Baumaßnahmen für die Inbetriebnahme von
Sozialstation und Gemeindesaal gemäß Beschreibung
im Sachverhalt und geschätzten Baukosten von 195.542,20 € brutto zzgl.
Nebenkosten sollen kurzfristig im Detail geplant (Werkplanung), ausgeschrieben und
realisiert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit
dem neu zu erstellenden Dorfplatz Fördermöglichkeiten zu prüfen und ggf.
entsprechende Anträge einzureichen. Über die konkrete Werkplanung und
Ausschreibung der Maßnahme soll erst nach Rückmeldung zur Fördersituation
beraten und entschieden werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |