Sitzung: 16.01.2023 BHR/001/2023
Auf dem Grundstück
Fl. Nr. 1725/7 soll ein Carport mit den Maßen 6 m x 3 m und einer Höhe im
Mittel von 3,355 m mit einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze errichtet
werden. Das Carport soll aus einer Holzkonstruktion mit einer transparenten
Dacheindeckung ausgeführt werden. Gemäß Antragsunterlagen soll das Regenwasser
versickert werden. Ein Grundstücksanschluss zur Entwässerung steht nicht zur
Verfügung. Durch den Antragsteller ist die Versickerungsfähigkeit zu überprüfen
und eine ausreichende Dimensionierung zu gewährleisten, insbesondere im
Hinblick auf den Schutz der Unterlieger.
Es handelt sich
bei dem Carport um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a der
Bayer. Bauordnung.
Das Baugrundstück
liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Veitsberg“. Auf
dem Grundstück Fl. Nr. 1725/7 sieht der Bebauungsplan keine überbaubaren
Grundstücksflächen vor, sondern eine Grünfläche mit Pflanzgebot. Für Garagen
ist als Dachform Satteldach festgesetzt. Carports werden baurechtlich wie
Garagen behandelt.
Nach Rücksprache mit dem Kreisgartenfachberater des
Landratsamtes kann der Befreiung für den Standort des Carports in der
Grünfläche unter folgender Auflage zugestimmt werden:
„An den Längsseiten des Carports sind
jeweils zwei, an der Stirnseite des Carports ein Vogelnährgehölz in Anlehnung
an die vom NABU (https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/grundlagen/elemente/22383.html) bzw. der LWG (chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.lwg.bayern.de/mam/
cms06/gartenbau/dateien/bf_gesamt_bienengehoelze_in.pdf)
oder der „Summt-Initiative
(chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.deutschland-summt.de/files/media_ds/pdfs/2016/gartenseminar_gehoelzeliste_name_bluehmonat_bluehfarbe_wildbienenartenDS.pdf)
zu pflanzen.
Die gewählten
Sträucher oder Bäume sind bei Ausfall entsprechend zu ersetzen und ebenso wie
die bereits vorhandenen Großbäume dauerhaft zu unterhalten.“
Aufgrund der untergeordneten Größe der Nebenanlage
kann aus Sicht der Verwaltung aus städtebaulicher Sicht auch der Befreiung für
die abweichende Dachausführung zugestimmt werden.
Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden
eingehalten. Die nachbarrechtlichen Belange werden aufgrund des eingehaltenen
Grenzabstandes von mind. 3 m nicht berührt.
Soweit seitens des Bauausschusses Einverständnis mit dem
Vorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen.
Beschluss:
Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss stimmt den erforderlichen
Befreiungen zur Errichtung eines Carports für ein Wohnmobil auf dem Grundstück
Fl. Nr. 1725/7, Veitsberg 71, Gemarkung Hohenroth im Hinblick auf den Standort
außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und die abweichende Dachform unter
folgender Auflage zu:
An den Längsseiten des Carports sind jeweils zwei, an der Stirnseite des
Carports ein Vogelnährgehölz in Anlehnung an die vom NABU (https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/grundlagen/elemente/22383.html) bzw. der LWG
(chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.lwg.bayern.de/
mam/cms06/gartenbau/dateien/bf_gesamt_bienengehoelze_in.pdf) oder der
„Summt-Initiative
(chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.deutschland-summt.de/files/media_ds/pdfs/2016/gartenseminar_gehoelzeliste_name_bluehmonat_bluehfarbe_wildbienenartenDS.pdf)
zu pflanzen.
Die gewählten Sträucher oder Bäume sind bei Ausfall entsprechend zu
ersetzen und ebenso wie die bereits vorhandenen Großbäume dauerhaft zu
unterhalten.
Gemäß Antragsunterlagen soll das Regenwasser versickert werden. Ein
Grundstücksanschluss zur Entwässerung steht nicht zur Verfügung. Durch den
Antragsteller ist die Versickerungsfähigkeit zu überprüfen und eine
ausreichende Dimensionierung zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf den
Schutz der Unterlieger.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |