Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports für ein Wohnmobil auf dem Grundstück Fl. Nr. 1725/7, Veitsberg 71, Gemarkung Hohenroth vorgelegt.

 

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 1725/7 soll ein Carport mit den Maßen 6 m x 3 m und einer Höhe im Mittel von 3,355 m mit einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze errichtet werden. Das Carport soll aus einer Holzkonstruktion mit einer transparenten Dacheindeckung ausgeführt werden. Gemäß Antragsunterlagen soll das Regenwasser versickert werden. Ein Grundstücksanschluss zur Entwässerung steht nicht zur Verfügung. Durch den Antragsteller ist die Versickerungsfähigkeit zu überprüfen und eine ausreichende Dimensionierung zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Unterlieger.

 

Es handelt sich bei dem Carport um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a der Bayer. Bauordnung.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Veitsberg“. Auf dem Grundstück Fl. Nr. 1725/7 sieht der Bebauungsplan keine überbaubaren Grundstücksflächen vor, sondern eine Grünfläche mit Pflanzgebot. Für Garagen ist als Dachform Satteldach festgesetzt. Carports werden baurechtlich wie Garagen behandelt.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig im Hinblick auf den Standort außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und die abweichende Dachform.

 

Nach Rücksprache mit dem Kreisgartenfachberater des Landratsamtes kann der Befreiung für den Standort des Carports in der Grünfläche unter folgender Auflage zugestimmt werden:
„An den Längsseiten des Carports sind jeweils zwei, an der Stirnseite des Carports ein Vogelnährgehölz in Anlehnung an die vom NABU (
https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/grundlagen/elemente/22383.html) bzw. der LWG (chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.lwg.bayern.de/mam/

cms06/gartenbau/dateien/bf_gesamt_bienengehoelze_in.pdf) oder der „Summt-Initiative (chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.deutschland-summt.de/files/media_ds/pdfs/2016/gartenseminar_gehoelzeliste_name_bluehmonat_bluehfarbe_wildbienenartenDS.pdf) zu pflanzen.

Die gewählten Sträucher oder Bäume sind bei Ausfall entsprechend zu ersetzen und ebenso wie die bereits vorhandenen Großbäume dauerhaft zu unterhalten.“

 

Aufgrund der untergeordneten Größe der Nebenanlage kann aus Sicht der Verwaltung aus städtebaulicher Sicht auch der Befreiung für die abweichende Dachausführung zugestimmt werden.

 

Die abstandsflächenrechtlichen Belange werden eingehalten. Die nachbarrechtlichen Belange werden aufgrund des eingehaltenen Grenzabstandes von mind. 3 m nicht berührt.

 

Soweit seitens des Bauausschusses Einverständnis mit dem Vorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen.


Beschluss:

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss stimmt den erforderlichen Befreiungen zur Errichtung eines Carports für ein Wohnmobil auf dem Grundstück Fl. Nr. 1725/7, Veitsberg 71, Gemarkung Hohenroth im Hinblick auf den Standort außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und die abweichende Dachform unter folgender Auflage zu:

 

An den Längsseiten des Carports sind jeweils zwei, an der Stirnseite des Carports ein Vogelnährgehölz in Anlehnung an die vom NABU (https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/grundlagen/elemente/22383.html) bzw. der LWG (chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.lwg.bayern.de/ mam/cms06/gartenbau/dateien/bf_gesamt_bienengehoelze_in.pdf) oder der „Summt-Initiative (chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.deutschland-summt.de/files/media_ds/pdfs/2016/gartenseminar_gehoelzeliste_name_bluehmonat_bluehfarbe_wildbienenartenDS.pdf) zu pflanzen.

Die gewählten Sträucher oder Bäume sind bei Ausfall entsprechend zu ersetzen und ebenso wie die bereits vorhandenen Großbäume dauerhaft zu unterhalten.

 

Gemäß Antragsunterlagen soll das Regenwasser versickert werden. Ein Grundstücksanschluss zur Entwässerung steht nicht zur Verfügung. Durch den Antragsteller ist die Versickerungsfähigkeit zu überprüfen und eine ausreichende Dimensionierung zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Unterlieger.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8