Sitzung: 23.01.2023 GHR/001/2023
Beschluss:
Der Gemeinderat Hohenroth beschließt auf Grundlage des § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären, dass die Gemeinde Hohenroth der Verlängerung des Optionszeitraums vom 01.01.2023 auf den 01.01.2025 widerspricht.
Somit gelten für die Gemeinde Hohenroth bis zum 31.12.2022 die bisherigen Regelungen für die Umsatzbesteuerung.
Ab dem 01.01.2023 sind die Regelungen des neuen Umsatzsteuerrechts einschlägig.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Finanzamt den Widerruf
der Optionserklärung rückwirkend zum 01.01.2023 mit diesem Beschluss zu
erklären.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |