Sitzung: 23.01.2023 GHR/001/2023
Die Nutzung der Solarenergie, insbesondere im Rahmen von
Freiflächen-Photovoltaikanlagen
(FF-PVA), ist ein wesentlicher Baustein der
Energiewende. Aufgrund der jetzigen energiepolitischen Rahmenbedingungen häufen
sich die Anfragen bei den Gemeinden zur Errichtung von FF-PVA.
Nachdem die Umsetzung einer FF-PVA - aufgrund
der hierzu benötigten Bauleitplanung - ohne Mitwirkung der Gemeinde nicht
möglich ist, sollte grundsätzlich die gemeindliche Haltung zu FF-PVA festgelegt
werden. Dadurch können Anfragen von potenziellen Investoren besser gehandhabt
werden.
Es wäre hierbei denkbar, dass die Gemeinde
festlegt, dass FF-PVA im Gemeindegebiet nur mit örtlichen bzw. regionalen
Partnern umgesetzt werden. Dies würde sicherstellen, dass die Wertschöpfung
solcher Projekte im Ort bzw. in der Region bleibt. Ganz im Sinne von
Friedrich-Wilhelm Raiffeisen „Das Geld des Dorfes, dem Dorfe“.
In diesem Kontext wird darauf hingewiesen,
dass Pachtverträge, welche Investoren mit Grundstückseigentümern zur Errichtung
von FF-PVA frühzeitig ohne Einbindung der Gemeinde geschlossen haben, für die
Gemeinde keine planungsrechtliche Relevanz auslösen können.
Der Gemeinderat wird um Beratung und
Entscheidung gebeten.
Beschluss:
Die Gemeinde Hohenroth steht der Ansiedlung von Freiflächen Photovoltaikanlagen
(FF-PVA) im Gemeindegebiet grundsätzlich positiv gegenüber.
Projekte zur Errichtung von FF-PVA werden im Gemeindegebiet der Gemeinde
Hohenroth nur noch unterstützt (z.B. Bauleitplanung), wenn diese von örtlichen
bzw. regionalen Partnern (z.B. Genossenschaft, örtlicher Energieversorger u.
dgl.) umgesetzt werden.
Mit dieser Grundsatzentscheidung wird jedoch kein Anspruch auf Umsetzung
einer FF-PVA, bzw. auf Einleitung einer hierzu notwendigen Bauleitplanung
begründet. Die Gemeinde behält sich vor, Anfragen im Rahmen ihrer
Planungshoheit individuell und fallbezogen zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
14 |