Die Nutzung der Solarenergie, insbesondere im Rahmen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

(FF-PVA), ist ein wesentlicher Baustein der Energiewende. Aufgrund der jetzigen energiepolitischen Rahmenbedingungen häufen sich die Anfragen bei den Gemeinden zur Errichtung von FF-PVA.

 

Nachdem die Umsetzung einer FF-PVA - aufgrund der hierzu benötigten Bauleitplanung - ohne Mitwirkung der Gemeinde nicht möglich ist, sollte grundsätzlich die gemeindliche Haltung zu FF-PVA festgelegt werden. Dadurch können Anfragen von potenziellen Investoren besser gehandhabt werden.

 

Es wäre hierbei denkbar, dass die Gemeinde festlegt, dass FF-PVA im Gemeindegebiet nur mit örtlichen bzw. regionalen Partnern umgesetzt werden. Dies würde sicherstellen, dass die Wertschöpfung solcher Projekte im Ort bzw. in der Region bleibt. Ganz im Sinne von Friedrich-Wilhelm Raiffeisen „Das Geld des Dorfes, dem Dorfe“.

 

In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, dass Pachtverträge, welche Investoren mit Grundstückseigentümern zur Errichtung von FF-PVA frühzeitig ohne Einbindung der Gemeinde geschlossen haben, für die Gemeinde keine planungsrechtliche Relevanz auslösen können.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Hohenroth steht der Ansiedlung von Freiflächen Photovoltaikanlagen (FF-PVA) im Gemeindegebiet grundsätzlich positiv gegenüber.

 

Projekte zur Errichtung von FF-PVA werden im Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenroth nur noch unterstützt (z.B. Bauleitplanung), wenn diese von örtlichen bzw. regionalen Partnern (z.B. Genossenschaft, örtlicher Energieversorger u. dgl.) umgesetzt werden.

 

Mit dieser Grundsatzentscheidung wird jedoch kein Anspruch auf Umsetzung einer FF-PVA, bzw. auf Einleitung einer hierzu notwendigen Bauleitplanung begründet. Die Gemeinde behält sich vor, Anfragen im Rahmen ihrer Planungshoheit individuell und fallbezogen zu prüfen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

14