Sitzung: 23.01.2023 GHR/001/2023
Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 18.07.2022 den
Neuerlass der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth (Kindertageseinrichtungensatzung
– KitaS) beschlossen. Die Satzung trat zum 01.09.2022 in Kraft.
Für die Nutzung der neuen „KiKom-App“ – einer digitalen Plattform zum
Informationsaustausch, welche seit 01.09.2022 eingesetzt wird – wurden unter §
17 KitaS Regelungen zur Kommunikation zwischen den Personensorgeberechtigten
und den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen getroffen. Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Amt für Digitalisierung – Datenschutz wies diesbezüglich darauf
hin, dass einzelne Formulierungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zuwiderlaufen,
weshalb die o. g. Regelung insofern rechtswidrig ist.
Aus diesem Grund bedarf es einer Anpassung des § 17 KitaS und hiermit
verbunden einer Änderung bzw. eines Neuerlasses der Satzung. Der Entwurf der
neuen Satzung ist als Anlage beigefügt. Hierin sind die Änderungen im Einzelnen
durch Hervorhebung ersichtlich.
Die Satzung soll rückwirkend zum 01.09.2022 in Kraft treten, um auch für
die Vergangenheit rechtmäßige Verhältnisse zu schaffen (= unechte Rückwirkung).
Hierdurch tritt gleichzeitig die Kindertageseinrichtungensatzung vom 03.08.2022
außer Kraft.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der dem Protokoll als Entwurf beigefügten
Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth
(Kindertageseinrichtungensatzung – KitaS). Die Satzung tritt rückwirkend zum
01.09.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kindertageseinrichtungensatzung vom
03.08.2022 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |