Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 18.07.2022 den Neuerlass der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth (Kindertageseinrichtungensatzung – KitaS) beschlossen. Die Satzung trat zum 01.09.2022 in Kraft.

 

Für die Nutzung der neuen „KiKom-App“ – einer digitalen Plattform zum Informationsaustausch, welche seit 01.09.2022 eingesetzt wird – wurden unter § 17 KitaS Regelungen zur Kommunikation zwischen den Personensorgeberechtigten und den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen getroffen. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Amt für Digitalisierung – Datenschutz wies diesbezüglich darauf hin, dass einzelne Formulierungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zuwiderlaufen, weshalb die o. g. Regelung insofern rechtswidrig ist.

 

Aus diesem Grund bedarf es einer Anpassung des § 17 KitaS und hiermit verbunden einer Änderung bzw. eines Neuerlasses der Satzung. Der Entwurf der neuen Satzung ist als Anlage beigefügt. Hierin sind die Änderungen im Einzelnen durch Hervorhebung ersichtlich.

 

Die Satzung soll rückwirkend zum 01.09.2022 in Kraft treten, um auch für die Vergangenheit rechtmäßige Verhältnisse zu schaffen (= unechte Rückwirkung). Hierdurch tritt gleichzeitig die Kindertageseinrichtungensatzung vom 03.08.2022 außer Kraft.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der dem Protokoll als Entwurf beigefügten Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth (Kindertageseinrichtungensatzung – KitaS). Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.09.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kindertageseinrichtungensatzung vom 03.08.2022 außer Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14