Sitzung: 13.02.2023 BHR/002/2023
Dem beschließenden Bau-
und Verkehrsausschuss wird ein Bauantrag auf Wohnhaussanierung und -erweiterung
auf dem Grundstück Fl. Nr. 528/8, Am Wachholderrain 26 im Ortsteil
Leutershausen vorgelegt.
Die Bauherren beabsichtigen an der vorderen Ecke des Gebäudes einen
Flachdachanbau mit den Maßen 4,39 m x 3,77 m. Der geplante Anbau wird gemäß
Eingabeplan an die bestehende Grundstücksentwässerung angeschlossen.
Das Grundstück
liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Wachholderrain“. Für Wohngebäude
und Garagen setzt der Bebauungsplan als Dachform Satteldach mit einer
Dachneigung von 30° - 45° und eine Dacheindeckung in braunen Tonziegel fest.
Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes im Hinblick für die abweichende Dachform, Dachneigung und
Dacheindeckung erforderlich.
Der geplante
Anbau ist dem Hauptdach deutlich untergeordnet, außerdem ist er von der
öffentlichen Verkehrsfläche aus durch die Positionierung der Garage kaum
einsehbar.
Aus Sicht der
Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden.
Die Nachbarunterschriften werden noch eingeholt.
Beschluss:
Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag auf Wohnhaussanierung und -erweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 528/8, Am Wachholderrain 26 im Ortsteil Leutershausen.
Den erforderlichen
Befreiungen für die abweichende Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung wird
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |