Dem beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss wird ein Bauantrag auf Wohnhaussanierung und -erweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 528/8, Am Wachholderrain 26 im Ortsteil Leutershausen vorgelegt.

 

Die Bauherren beabsichtigen an der vorderen Ecke des Gebäudes einen Flachdachanbau mit den Maßen 4,39 m x 3,77 m. Der geplante Anbau wird gemäß Eingabeplan an die bestehende Grundstücksentwässerung angeschlossen.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Wachholderrain“. Für Wohngebäude und Garagen setzt der Bebauungsplan als Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 30° - 45° und eine Dacheindeckung in braunen Tonziegel fest.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick für die abweichende Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung erforderlich.

 

Der geplante Anbau ist dem Hauptdach deutlich untergeordnet, außerdem ist er von der öffentlichen Verkehrsfläche aus durch die Positionierung der Garage kaum einsehbar.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden.

 

Die Nachbarunterschriften werden noch eingeholt.


Beschluss:

 

Der beschließende Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag auf Wohnhaussanierung und -erweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 528/8, Am Wachholderrain 26 im Ortsteil Leutershausen.

 

Den erforderlichen Befreiungen für die abweichende Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

8

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8